Ex-Freund bedroht

Konkubinat? Frau wegen schwerer Nötigung angeklagt

Wien
19.10.2023 15:17

Exakt 100.000 Euro verlangte eine 51-jährige Witwe von ihrem Ex-Freund nach der Trennung. Die Summe würde ihr, laut der Angeklagten, auch zustehen: Nach einem sogenannten Konkubinatsvertrag. Ein Vertrag, der vor allem in der Schweiz zwischen unverheirateten Paaren abgeschlossen wird. Die Frau musste sich wegen schwerer Nötigung und Urkundenfälschung am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht verantworten.

Ein ungewöhnlicher Prozess ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht für Strafsachen über die Bühne gegangen. Eine 51-jährige Witwe - nach eigenen Angaben vermögend und mit Wohnsitzen in Wien und in Como - musste sich wegen schwerer Nötigung und Urkundenfälschung verantworten. Sie soll nach der Trennung von ihrem langjährigen Freund eine finanzielle Entschädigung und die Rückzahlung angeblicher Darlehen verlangt und dabei mit Drohungen und falschen Unterlagen operiert haben.

Wollte 100.000 Euro nach Beziehungs-Aus
Die Angeklagte wies die Vorwürfe vehement zurück: „Das ist eine Frechheit. Jenseits von Gut und Böse!“ Exakt 100.000 Euro wären ihr nach dem Beziehungs-Aus auf Basis eines sogenannten Konkubinatsvertrags zugestanden, behauptete sie zur Verblüffung von Richterin Martina Semper. Üblicherweise wird ein derartiger Vertrag vor allem in der Schweiz zwischen unverheirateten Paaren abgeschlossen. Im Fall der Angeklagten kam er ihrer Darstellung zufolge jedoch zustande, als deren Beziehung schon „in der Schwebe“ war, wie sie einräumte.

„Ich habe recherchiert, was da üblich ist zur Absicherung“, sagte sie, „damit wollten wir uns ersparen, dass Dinge in Kleinpartikel zerlegt werden müssen“. Sie habe dem Verflossenen auch immer wieder Geld geliehen, das ihr nun zustehe, nachdem sie nicht mehr mit ihm zusammen sei: „Er hat mich sogar vom Begräbnis seiner Mutter ausgeladen. Ich war wahnsinnig gekränkt.“

Wollte Ex vernichten“ 
Die Frau war rund zehn Jahre mit dem Betroffenen, einem in London tätigen Vermögensverwalter liiert. Vor Gericht versuchte sie nun wortreich darzulegen, die Trennung sei „wahnsinnig kompliziert und verschlungen“ verlaufen. Für die Anklagebehörde steht jedoch fest, dass sie ihre finanziellen Forderungen gegen ihren Ex untermauerte, indem sie diesem die Vernichtung seiner wirtschaftlichen Existenz in Aussicht stellte.

Unter anderem soll sie im Sommer 2021 gedroht haben, sie würde seine „Fehltritte“ und sämtlichen Sexualkontakte in seinem Kunden- und Bekanntenkreis publik machen. Sie soll auch ein sogenanntes Consulting Agreement vorgelegt haben, demzufolge ihr 3500 Euro englische Pfund pro Monate für ihre Dienste in seiner Firma zustünden. „Ich habe Schulungen gemacht, wie man Verkaufsgespräche führt.“ Außerdem habe sie ihren Ex „wirtschaftspsychologisch unterstützt“.

Dubioser Vertrag
An dem Consulting-Vertrag sind aus Sicht der Staatsanwaltschaft zwei Punkte irritierend: zum einen wurde dieser von der Angeklagten handschriftlich erstellt, zum anderen soll es sich bei der Unterschrift des Mannes um eine Fälschung handeln.

Die Verhandlung wurde zur Einvernahme des Vermögensverwalters vertagt. Der Verteidiger beantragte zum Beweis für die Echtheit der umstrittenen Unterschriften die Beiziehung eines grafologischen Gutachters.

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