Wegen Nötigung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung wurde der 27-jährige Afghane am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen. Er hatte seine Ex-Freundin mit Pfefferspray attackiert, gewürgt und zu Boden gestoßen.
Seit drei Wochen sitzt der Arbeitslose in U-Haft. Die Hoffnung auf ein mildes Urteil und eine mögliche Freilassung nach der Verhandlung verleihen dem Blick des Angeklagten fast schon etwas Lammfrommes. Also bekennt er sich gleich von Anfang an schuldig und kündigt an, sich nach seiner Entlassung bei der Ex-Freundin zu entschuldigen. Und das, obwohl er sich gar nicht mehr an den Vorfall erinnern könne - „aber ich bin mir sicher, dass sie nicht lügt.“
Drohungen und eine Attacke mit Pfefferspray
Doch worum geht es? Am Abend des 29. September ist die Ex mit Freunden unterwegs. Auf dem Weg gabelt sie den Angeklagten auf. Es kommt zum Streit, worauf die junge Frau ihn an die Luft setzt und weiterfährt. Zu viel für den 27-Jährigen, der vor Wut kocht. Und so macht er ihr über WhatsApp unmissverständlich klar, was Sache ist. Nämlich, dass er sie und ihre Familie umbringen werde, sollte sie ihn nicht abholen.
Die Genötigte gehorcht zwar, doch damit ist die Sache noch nicht vom Tisch. Der Wutentbrannte attackiert die Frau zunächst mit Pfefferspray. Dann würgt er sein Opfer und stößt es zu Boden. Das „Finish“ erfolgt in Form eines Fußtritts gegen den Außenspiegel des Autos. Die Frau erstattet Anzeige.
Anti-Gewalttraining
Richterin Lisa Pfeifer spricht den Mann im Sinne der Anklage schuldig und verurteilt ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten und 720 Euro Geldstrafe. Zudem muss er dem Opfer 600 Euro Schmerzensgeld zahlen. Es ergeht der Beschluss auf Absolvierung eines Anti-Gewalttrainings, auch eine Bewährungshilfe wird angeordnet. Der Afghane wird nach der Verhandlung enthaftet.
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