Weil er in der Bewertungsapp „Lernsieg“ versehentlich als Pädagoge aufschien, zog ein Kärntner bis zum Höchstgericht. Der OGH aber stützt den Jungunternehmer (21), der weiter für seine Erfindung kämpft. Und schon wieder neue Ziele verfolgt.
Es ist die dritte Höchstgericht-Entscheidung in Zusammenhang mit der Lernsieg-App, mit der Benjamin Hadrigan (21) vor vier Jahren online ging. Und die skurrilste. Denn diesmal war es kein Pädagoge, der rechtliche Schritte gegen den Erfinder der Lehrerbewertungsapp setzte, sondern ein Schulwart aus Kärnten.
Nennung durch Flüchtigkeitsfehler
Der Hausmeister war versehentlich in das System, in dem Schüler Sterne für ihre Lehrer vergeben können, gerutscht, weil er auf der Schul-Website in der Rubrik „Unsere Lehrer“ mitangeführt war. „Ein Flüchtigkeitsfehler“, so Hadrigan.
Ich finde es noch immer spannend, dass es Österreich mittlerweile wie in Amerika zugehen kann und Initiativen niedergeklagt werden können.
Start-Up-Unternehmer Benjamin Hadrigan
OGH-Erfolg für Jungunternehmer
Der Kärntner klagte den Jungunternehmer, begehrte die Löschung seiner persönlichen Daten und 1000 Euro Schadenersatz: „Der Umstand, dass ich als Lehrer bewertet wurde, hat mich schon recht genervt. Ich habe mir gedacht, wie komme ich dazu“, argumentierte er und bekam 500 Euro zugesprochen. Trotzdem ging der Prozessreigen weiter. Bis jetzt das Höchstgericht die Revision des Schulwarts zurückwies - ein neuerlicher Erfolg für Hadrigan und Anwalt Florian Knaipp. Schon 2022 entschied der OGH, dass die App zulässig ist
Programmierer für den zweiten Anlauf gesucht
„Ich finde es spannend, wie Initiativen niedergeklagt werden. Wir hatten wegen der App rund 50 Verfahren, die wir allesamt gewonnen haben“, so Hadrigan. Nachsatz: „Die Verfahren binden zeitliche Ressourcen und kosten viel Geld.“ Jetzt will der Klosterneuburger einen zweiten Anlauf starten. Dafür sucht er fieberhaft nach talentierten Programmierern.
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