Auch am Tag nach der Wahnsinnstat im beschaulichen Naarn im Machland ist die Bestürzung im ganzen Land enorm. Ein erfahrener Hundetrainer nennt drei mögliche Gründe für die tödliche Attacke des American Staffordshire Terriers. Der Tierbesitzerin droht ein Gerichtsverfahren.
„In meiner 18-jährigen Trainerlaufbahn habe ich so etwas noch nie erlebt. Das ist unglaublich.“ Auch Sascha Steiner, der seit vielen Jahren Problemhunde trainiert, ist nach der tödlichen Bissattacke auf eine Joggerin geschockt. „Der American Staffordshire Terrier ist an sich eine der liebenswürdigsten Rassen. Dass sie auf Menschen losgehen, ist absolut untypisch. Das ist eigentlich ein Hund, den man nicht einmal als Wachhund verwenden kann.“
Rasse gilt anderswo als potenziell gefährlich
In anderen Bundesländern, etwa in Wien, zählt die Rasse wegen ihres Gefährdungspotenzials jedoch zu den sogenannten Listenhunden, für die man einen Hundeführerschein braucht. Unbestritten ist: American Staffordshire Terrier besitzen eine große Beißkraft. Doch wie konnte der Vierbeiner in Naarn mit seiner Kraft in einen solchen fatalen Blutrausch geraten?
Zucht, Erziehung oder Gesundheit als Gründe
Dafür gibt es laut dem 47-jährigen Hundeprofi aus Weißkirchen drei mögliche Gründe: „Es kann sein, dass er vom Hundehalter falsch erzogen worden ist.“ Der tödliche Fehler könne laut Steiner aber auch schon davor passiert sein, nämlich in der Zucht: „Wenn falsche Blutlinien gekreuzt werden, können Aggressionen entstehen.“ Nicht auszuschließen sei schlussendlich eine gesundheitliche Ursache bei dem Hund, etwa ein Gehirntumor oder Schmerzen, die den Angriff des Tieres ausgelöst haben.
„Jede dritte Aggression hat einen gesundheitlichen Hintergrund“, sagt Steiner. Bei der Attacke selbst muss sich der Terrier dann in einen regelrechten Rausch gebissen haben: „Der beißt um sich, ist in einem Blutrausch drinnen“, so der Hundetrainer. Die Folgen für den American Stafford sind bereits klar: Er wurde eingeschläfert. Der Besitzerin drohen rechtliche Konsequenzen.
Die rechtlichen Folgen für die Hundebesitzerin
„Es ist ein Tötungsdelikt“, sagt Alois Birklbauer, Strafrechtsexperte an der Johannes Kepler Universität Linz. „Abhängig von den Umständen geht es wohl um fahrlässige oder grob fahrlässige Tötung“, so Birklbauer. Darauf lauten auch viele Anklagen bei tödlichen Verkehrsunfällen. Die Maximalstrafen dafür liegen bei einem beziehungsweise drei Jahren Haft. Bis zum möglichen Verfahren wird es aber noch dauern, die Ermittlungen stehen erst am Anfang.
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