Um seinen kranken Vater zu retten, hatte Motorrad-Stuntman Johnny Blaze einst einen verhängnisvollen Pakt mit niemand Geringerem als Mephisto, dem Teufel, geschlossen. Um daraufhin nicht nur seine Seele einzubüßen, sondern fortan auf seinem "Hellcycle" als "Ghost Rider" Sünder gen Hölle zu befördern.
Inzwischen zwar lebt Blaze zurückgezogen in Osteuropa, doch die Mächte des Bösen lassen ihm keine Ruhe: Ein kleiner, mit besonderen Kräften ausgestatteter Junge wird entführt von den Handlangern des Teufels, und es ist nun an Blaze, den Buben zu retten. Doch Johnny handelt nicht ohne Eigennutz, hofft er doch, durch sein Tun auch den eigenen Fluch abzuschütteln.
Das sagt "Krone"-Kinoexpertin Christina Krisch zum Film: Schön, dass das Drehbuch wenigstens dazu dient, die pittoresken Schauplätze miteinander zu verknüpfen. Ansonsten ist die Actionfilm-Dramaturgie echt mau! Dass Cages Kampf gegen innere und äußere Dämonen bisweilen komische Züge annimmt - schön, wenn sein Totenschädel geisterbahnmäßig glüht -, ist noch das amüsanteste Element dieses Sequels. Und dass eine "seekranke Wackelkamera" ein für 3D denkbarst ungeeignetes Stilmittel ist, hätte dem Regieduo eigentlich auffallen können.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).