Fall in Uganda
„Schwere Homosexualität“: Mann droht Todesstrafe
Ein 20-Jähriger ist in Uganda wegen „schwerer Homosexualität“ angeklagt worden - das könnte für den jungen Mann das Todesurteil bedeuten. Wegen des erst dieses Jahr eingeführten umstrittenen Anti-LGBTQ-Gesetzes könnte dies in dem afrikanischen Land ein Kapitalverbrechen darstellen.
Der Mann sei in Soroti im Osten des Landes in Gewahrsam genommen worden, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag.
Ihm wird zur Last gelegt, „eine illegale sexuelle Beziehung mit (...) einem 41-jährigen erwachsenen Mann“ gehabt zu haben, heißt es in der Anklageschrift, die die Nachrichtenagentur AFP einsehen konnte. Ende Mai hatte Ugandas Präsident Yoweri Museveni ungeachtet scharfer internationaler Proteste ein umstrittenes Gesetz unterzeichnet, das bei „homosexuellen Handlungen“ bis zu lebenslange Freiheitsstrafen vorsieht.
Laut dem Gesetz ist es noch keine Straftat, sich als homosexuell zu bezeichnen. Die „Beteiligung an homosexuellen Handlungen“ aber stellt ein Verbrechen dar, das mit lebenslanger Haft geahndet werden kann.
Todesstrafe möglich, aber lange nicht angewendet
Entgegen der Forderung des Präsidenten hielt das Parlament zudem an dem Passus fest, Fälle von „schwerer Homosexualität“ zu einem Kapitalverbrechen zu erklären. Das bedeutet, dass Wiederholungstäter mit dem Tod bestraft werden könnten. Die Todesstrafe ist in der ugandischen Verfassung verankert, wurde aber seit vielen Jahren nicht mehr angewendet.
Das neue Gesetz hatte bei den Vereinten Nationen, bei Menschenrechtsorganisationen und in vielen westlichen Ländern für Empörung gesorgt. Anfang August erklärte die Weltbank, Uganda keine Kredite mehr zu gewähren, da das Gesetz „grundlegend gegen die Werte der Weltbank verstößt“.
Internationale Kritik an umstrittenem Gesetz
US-Präsident Joe Biden bezeichnete das Anti-LGBTQ-Gesetz als „schwere Verletzung“ der Menschenrechte und drohte damit, Hilfen und Investitionen in Uganda einzustellen. Auch der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell bezeichnete das Gesetz als „Verstoß gegen die Menschenrechte“.
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