Die Volksanwaltschaft ortet in der ENW-Causa Missstände in der Verwaltung des Landes Steiermark und fordert zum Handeln auf. Mittlerweile ist ein weiterer Gerichtsentscheid in erster Instanz zugunsten betroffener Mietkäufer im Grazer Süden gefallen.
Seit einigen Jahren liegen etliche Mietkäufer mit der Ennstal Wohnbaugenossenschaft (ENW) im Clinch. Diese habe laut den Betroffenen die Wohnungen schlussendlich viel teurer als ursprünglich vertraglich vereinbart gewesen war, zum Kauf angeboten. Natürlich sind da auch Landes-Fördergelder mit im Spiel. Noch dazu hätten die Wohnungen, so die Mietkäufer, nach dem Steirischen Modell verkauft werden sollen. Das heißt: Der Preis setzt sich aus den Errichtungskosten plus zwei Prozent Zuschlag zusammen. Die ENW beruft sich auf eine Gesetzesänderung, welche die Preisneugestaltung verlangen solle.
Bundesrechnungshof soll prüfen
Wie berichtet, bringt nun eine ungewöhnliche Koalition aus der FPÖ, KPÖ und den Grünen Wohnbau-Landesrat Johann Seitinger (ÖVP) unter Druck: Er sei seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen, der Bundesrechnungshof soll diesen Vorwurf prüfen.
Das Schreiben der Volksanwaltschaft ist am Dienstag bei uns eingelangt. Die zuständige Fachabteilung Energie und Wohnbau wird den Inhalt einer fachlichen und sachlichen Überprüfung unterziehen.
Andreas Kaufmann, Sprecher des zuständigen Wohnbau-Landesrat Johann Seitinger (ÖVP)
Volksanwaltschaft sieht Missstände beim Land
Jetzt kommt aber noch mehr Zündstoff in die Sache: Auch die Volksanwaltschaft hat einen Missstand in der Verwaltung des Landes festgestellt. Ihrer Erkenntnis nach sei das Steirische Modell anzuwenden gewesen. Das Land habe als Förderungsgeber die Einhaltung der Bedingungen einzufordern. Auf Anfrage beim Landesrat heißt es: „Das Schreiben ist eingelangt und wird nun geprüft.“
Wir haben auch beim gegenständliche Verfahren Rechtsmittel eingelegt. Wir müssen nach der jetzigen Gesetzeslage vorgehen. Sollten die Gerichte anders entscheiden, werden wir das akzeptieren.
Wolfram Sacherer, Geschäftsführer des Bauträgers Ennstal Wohnbau Genossenschaft
Weitere Entscheidung zugunsten der Mietkäufer
Zurück zu den laufenden Gerichtsverfahren: Mittlerweile gibt es einen weiteren erstinstanzlichen Entscheid zugunsten eines betroffenen Mietkäufers im Grazer Süden, vertreten von den Anwälten Andreas Ulm und Pascal Dreier. Rund 37.000 Euro mehr hätte er bezahlen sollen.
Das Gericht hat entschieden: Der Käufer konnte aufgrund der Formulierung im Vertrag davon ausgehen, dass sich der Kaufpreis nach dem Steirischen Modell richtet. Die ENW hat Rechtsmittel eingelegt.
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