Internierungslager

Guantanamo Bay: Zehn Jahre Folter und Willkür

Ausland
10.01.2012 23:00
Seit zehn Jahren halten die USA Terrorverdächtige auf ihrem Marinestützpunkt Guantanamo Bay auf Kuba fest. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 hatte der damalige US-Präsident George W. Bush die Errichtung eines Internierungslagers angeordnet. Sein Nachfolger Barack Obama beschloss zwei Tage nach seinem Amtsantritt im Jänner 2009, das Camp innerhalb eines Jahres zu schließen. Es war zum Symbol für Folter und rechtliche Willkür geworden. Aus Obamas Versprechen wurde aber nichts.

Die ersten Häftlinge trafen am 11. Jänner 2002 auf Kuba ein. Ohne Anklage wurden sie zunächst im provisorischen "Camp X-Ray" unterbracht, das später durch den Komplex "Camp Delta" ersetzt wurde. Insgesamt wurden nahezu 800 Gefangene auf Kuba festgehalten.

Ende 2011 lebten noch immer 171 Gefangene unter Bewachung von Soldaten in Guantanamo. Für ihre Verfahren sind Militärtribunale zuständig. Die meisten Häftlinge sind in "Camp VI" untergebracht. Wer undiszipliniert ist oder den Wächtern nicht gehorcht, wird in das strengere "Camp V" verlegt.

Obama findet keine Unterstützung
Obama kann Guantanamo kaum schließen, solange der Kongress dagegen ist. Noch im Jahr 2009 stimmten die Abgeordneten gegen eine Verlegung von Gefangenen auf das amerikanische Festland - eine Voraussetzung für die Schließung von Guantanamo. Auch demokratische Parteifreunde ließen Obama im Stich, weil sie die ablehnende Haltung in der Bevölkerung fürchteten.

Viele Gefangene könnten auch nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden, weil ihnen dort Verfolgung droht. Drittländer waren nur zögerlich zur Aufnahme von Häftlingen bereit. Auch Österreich nahm niemanden auf. Schließlich verbot der US-Kongress im Dezember 2011 zum wiederholten Mal die Verwendung von Budgetgeldern für die Schließung von Guantanamo und den Bau von Ersatzgefängnissen in den USA.

Kein Schutz vor staatlicher Willkür
Die Regierung Bush hatte die Gefangenen als "illegale Kämpfer" und nicht als Kriegsgefangene eingestuft. Damit verwehrte sie ihnen die Rechte nach den Bestimmungen der Genfer Konvention von 1949. Auch das Verfassungsrecht zum Schutz vor staatlicher Willkür ("habeas corpus") galt nach Auffassung der Regierung nicht, weil Guantanamo nicht auf dem Staatsgebiet der USA liegt.

Mit den Zuständen auf Guantanamo hat sich wiederholt der Oberste Gerichtshof der USA befasst, konnte aber nichts Grundlegendes ändern. Auch Proteste des Auslands, der Vereinten Nationen, des Europarats, des Roten Kreuzes und von Menschenrechtlern machten wenig Eindruck. Das System Guantanamo könnte "für immer" sein, befürchtet die Bürgerrechtsbewegung "Human Rights Watch".

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