Für eine Probezeit von fünf Jahren kommt der 22-jährige Unterländer in einer betreuten Wohneinrichtung unter. Das beschlossen die Mitglieder des Schöffensenats beim Prozess am Landesgericht in Feldkirch.
Mit gezücktem Messer drohte der 22-Jährige Anfang Februar seinen Eltern beim gemeinsamen Essen: „Ich habe die Macht, alle drei umzubringen.“ Neben den Eltern jagt er auch seinem Bruder einen ordentlichen Schrecken ein. „Da hatte ich das erste Mal wirklich Angst vor ihm“, so der Vater des an Schizophrenie leidenden Sohnes im Prozess. Erst recht, als der 22-Jährige der Mutter droht, ihr die Augen auszustechen.
Die Frau flüchtete daraufhin und rief die Polizei. Der Kranke wurde anschließend ins Landeskrankrankenhaus Rankweil gebracht. Dort ist der 22-Jährige seit Jahren bestens bekannt. Immer wieder musste er in der Vergangenheit stationär aufgenommen werden.
Langjähriger LSD- und Cannabis Konsum
Der Grund: Der Mann ist geisteskrank und leidet aufgrund seines langjährigen LSD- und Cannabis Konsums an Schizophrenie. Doch kaum medikamentös wieder eingestellt und aus dem Krankenhaus entlassen, setzte der Betroffene seine Tabletten eigenmächtig ab. Der nächste psychotische Anfall ist programmiert.
Angeklagt ist der Unterländer nämlich nicht nur wegen des Vorfalls in der elterlichen Küche. Anfang Dezember vergangenen Jahres soll er mit dem Schürhaken auf die Mutter losgegangen sein. Doch die entschlägt sich im Prozess ihrer Aussage. Ebenso der Bruder. Lediglich der Vater bricht sein Schweigen in Bezug auf die gefährliche Drohung.
„Auf einem guten Weg“
In seinem Gutachten kommt Gerichtsgutachter Reinhard Haller zum Schluss, dass der 22-Jährige, der seit Februar „gut eingestellt“ und auf einem guten Weg sei. Unter Weisung gewisser Auflagen müsse er nicht in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht werden, sondern könne in einer betreuten sozialen Einrichtung wohnen. Der Schöffensenat folgt den Ausführungen Hallers.
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