Waldohreule und vier Küken in Oberösterreich erschossen. Vater und zwei Söhne zu Geldstrafen und Abnahme ihrer Schrotgewehre wurden nicht rechtskräftig in Oberösterreich verurteilt. Der Richter fand aber sehr klare Worte.
„Was Ihnen am meisten wehtut, ist, dass Sie Ihre Waffen nicht wieder zurückbekommen“ - deutliche Worte fand am Landesgericht Wels der Richter für einen Vater (67) und seine beiden Söhnen (31 und 36 Jahre), die er wegen Tierquälerei (maximal zwei Jahre Haft) für schuldig befand. „Es steht für mich zweifelsfrei fest, dass Sie das waren“, und „nur aus Tötungslust“, begründete der Richter die noch nicht rechtskräftigen Schuldsprüche. Verteidiger Harald Korp hatte darauf gesetzt, dass auf den Bildern, die drei Personen rund um den Baum in Pram zeigen, aus dem die Eulenfamilie geschossen worden war, die drei Angeklagten nicht zu erkennen waren und nicht klar war, wann genau die Tiere starben. Doch dann zerschoss der jüngere Sohn, der auffällig abseits von Vater und Bruder saß, die fast einheitlich trachtig gekleidet waren, die Strategie mit einem Satz: „Das bin ich auf dem Bild.“ Die anderen wurden vom Fotografen identifiziert, der die Angeklagten kennt und zum Tatort kam, um zu sehen, warum geschossen wurde. Er und seine Freundin sahen, wie Blüten und Äste aus dem Birnbaum flogen, in den die drei Schützen geballert haben sollen, und fanden die Tiere.
„Wollen Waffen zurück“
Dass die Aussagen der weiteren zwei Angeklagten, man habe nur auf Krähen geschossen und eine erlegt, zusammenpassten, nützte da nichts. Und dass die jungen Hausruckviertler bei der Frage nach dem Sinn von Jagd und Hege teils nur mit den Achseln zuckten, machte kein gutes Bild. „Wir wollen unsere Waffen zurück“, sagten die Angeklagten noch.
Nach zwei Stunden sprach der Richter den Schuldspruch. Weil alle drei bisher unbescholten waren, gab es für den jüngeren, arbeitslosen Sohn und den pensionierten Vater nur je 1200 Euro Geldstrafe, für den älteren Bruder, der auch ein Jagdschutzorgan ist und der über mehr Einkommen verfügt, 8000 Euro Geldstrafe. Die Schrotwaffen bekommen sie - falls das Urteil rechtskräftig wird - auch nicht mehr zurück. „Leute wie Sie gehören aus dem Jagdbetrieb entnommen“ sagt der Richter, der das Wort „entnommen“ aus der Jägersprache mit Bedacht gewählt hatte
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