Prozess in Bregenz

Richter verurteilte Todeslenker zu 15 Monaten

Vorarlberg
06.06.2023 10:27

Fünfzehn Monate Haft, fünf davon auf Bewährung: So das Urteil über jenen Autolenker, der in Bregenz eine Frau zu Tode gefahren hatte.

„Nun ist es Zeit, Klartext zu reden. Der Angeklagte hat in fahruntauglichem Zustand die 57-jährige Frau niedergemäht und sich nicht mal um das sterbende Opfer gekümmert“, wettert Staatsanwalt Wilfried Siegele in seinem Schlussplädoyer am Landesgericht Feldkirch am Montag. Aus der Sicht des öffentlichen Anklägers habe der aus Italien stammende Todeslenker alles andere als ein reumütiges Geständnis abgelegt. Seine Forderung: Eine unbedingte Freiheitsstrafe von mehr als eineinhalb Jahren.

Mitverschulden der getöteten Frau
Wenige Minuten später verkündet Richter Julian Fettner das nicht rechtskräftige Urteil: Fünfzehn Monate Haft, davon fünf Monate auf Bewährung. Zusätzlich muss er der hinterbliebenen dreiköpfigen Familie einen Teilschadenersatz in Höhe von 22.500 Euro binnen zwei Wochen bezahlen.

In seiner Urteilsbegründung spricht der Richter von einem Mitverschulden der Fußgängerin. Laut Sachverständiger Christian Wolf habe die Fußgängerin den Zebrastreifen betreten, obwohl das Fahrzeug des Angeklagten nur 32 Meter von ihr entfernt gewesen sei.

Opfer wurde durch die Luft geschleudert
Ereignet hatte sich die Tragödie am Abend des 25. März. Nach Cannabis- und Alkoholkonsum fuhr der angeklagte Handwerker mit einem Firmenauto auf der Bregenzer Rheinstraße in Fahrtrichtung Hard. Auf dem Schutzweg erfasst er die 57-jährige Fußgängerin.

Staatsanwalt Wilfried Siegele forderte mehr als eineinhalb Jahre Haft für den Angeklagten. (Bild: Chantall Dorn)
Staatsanwalt Wilfried Siegele forderte mehr als eineinhalb Jahre Haft für den Angeklagten.

Die zweifache Mutter prallt mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe und wird meterhoch durch die Luft geschleudert. Statt sich um die Sterbende zu kümmern, begeht der 28-Jährige, dem vor Jahren bereits der Führerschein genommen wurde, Fahrerflucht. Besonders tragisch: Laut Unfallgutachter wäre es zu keiner Kollision gekommen, hätte der Lenker sofort eine Vollbremsung eingeleitet.

Sein wegen unterlassener Hilfeleistung und Begünstigung mitangeklagter Beifahrer hatte es hingegen vorgezogen, erst gar nicht zum Prozess in Feldkirch zu erscheinen. Der 48-jährige Italiener sei kurz nach dem Unfall wieder in sein Heimatland gezogen.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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