Um der von Insolvenz bedrohten Gemeinde Matrei in Osttirol finanziell unter die Arme zu greifen, beschloss die Tiroler Landesregierung am Montag, 6,6 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen zur Verfügung zu stellen. Auch für das Sanierungsverfahren der GemNova werden Mittel zur Verfügung gestellt.
Um für die Osttiroler Gemeinde Matrei die Konsolidierung des Gemeindehaushaltes für die Jahre 2024 bis 2038 zu erleichtern, wurde am Montag die rechtliche Grundlage durch die Landesregierung geschaffen. Damit sollen erforderliche Zahlungserleichterungen gewährt werden. „Ziel ist und bleibt es, eine Insolvenz abzuwenden und ein stabiles und langfristiges Haushaltsgleichgewicht in der Gemeinde Matrei i. O. wiederherzustellen“, heißt es seitens des Landes.
Sie unterliegen der strikten Bedingung, diese ausschließlich für die Begleichung offener Zahlungsverpflichtungen bzw. zur Leistung des laufenden Schuldendienstes zu verwenden
Das Land Tirol in einer Aussendung
Die zuletzt finanziell enorm gebeutelte Gemeinde sei nach Angaben des Landes auf einem guten weg. Durch die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen könne man der Marktgemeinde auch einen entsprechenden Spielraum einräumen. Das Land verzichtet somit zum aktuellen Zeitpunkt auf die Rückzahlungshoheit und gewährt der Gemeinde in den kommenden drei Jahren entsprechende Bedarfszuweisungen. Insgesamt stellt man in diesem Zeitraum 6,6 Millionen Euro zur Verfügung. „Sie unterliegen der strikten Bedingung, diese ausschließlich für die Begleichung offener Zahlungsverpflichtungen bzw. zur Leistung des laufenden Schuldendienstes zu verwenden“, so das Land.
Auch im Sanierungsverfahren der im Eigentum des Tiroler Gemeindeverbandes befindlichen GemNova fasste die Landesregierung am Montag einen Beschluss. Maximal 1,5 Millionen Euro sollen bei einem rechtskräftig gerichtlich bestätigten Sanierungsverfahren mit einer Quote von mindestens 30 Prozent als Sicherheit zur Verfügung gestellt werden. Dies ist gebunden an Mitsprache- und Kontrollmöglichkeiten seitens des Landes. Auch ein Mitwirkungsrecht, etwa bei der Bestellung der neuen Geschäftsführung, sei inkludiert.
„Die Bereitstellung der Finanzmittel liegt im öffentlichen Interesse, um auch weiterhin wesentliche Dienstleistungen - beispielsweise sind aus der Bildungspool GmbH zahlreiche Pädagoginnen und Pädagogen in Tirol im Einsatz - sicherzustellen und ist vorbehaltlich der Zustimmung des Tiroler Landtages möglich“, heißt es seitens des Landes.
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