Kinder nicht ermordet?

„Schlimmste Serienkillerin Australiens“ begnadigt

Ausland
05.06.2023 10:03

Sie wurde als „schlimmste Serienkillerin Australiens“ betitelt - nun ist sie frei: Die heute 55-jährige Kathleen Folbigg war 2003 für schuldig befunden worden, ihre vier Kinder getötet zu haben. Sie wurde zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt und wäre frühestens 2028 freigekommen. Folbigg beteuerte stets ihre Unschuld und fand Unterstützer.

Folbiggs Kinder waren alle über einen Zeitraum von zehn Jahren (1989 bis 1999) im Alter zwischen 19 Tagen und 19 Monaten plötzlich gestorben. Der Fall hatte für viel Aufsehen gesorgt.

Kinder wohl eines natürlichen Todes gestorben
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse hätten nun aber ergeben, dass die zwei Buben und zwei Mädchen möglicherweise eines natürlichen Todes gestorben seien – so wie die Verurteilte behauptet hatte, sagte der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates New South Wales, Michael Daley, am Montag.

Seltene genetische Mutation
Eine neue Untersuchung war eingeleitet worden, nachdem festgestellt wurde, dass die Frau ihren beiden Töchtern eine seltene genetische Mutation vererbt hatte. Diese kann zu Herzrhythmusstörungen und zum plötzlichen Tod führen. Fast 100 Wissenschaftler und Ärzte hatten sich daraufhin mit einer Petition dafür eingesetzt, den Fall neu aufzurollen und darin mögliche medizinische Gründe für jeden der vier Todesfälle aufgeführt.

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Ich bin zu der festen Überzeugung gelangt, dass begründete Zweifel an der Schuld von Frau Folbigg für jede der Straftaten bestehen, wegen der sie ursprünglich angeklagt wurde.

Der frühere Oberste Richter, Tom Bathurst, der die Untersuchung geleitet hatte.

Der frühere oberste Richter, Tom Bathurst, der die Untersuchung leitete, erklärte: „Ich bin zu der festen Überzeugung gelangt, dass begründete Zweifel an der Schuld von Frau Folbigg für jede der Straftaten bestehen, wegen der sie ursprünglich angeklagt wurde“. So soll einer der Söhne möglicherweise an einer neurogenetischen Erkrankung wie Epilepsie gestorben sein.

Reines Indizienverfahren
Bei dem ursprünglichen Prozess handelte es sich um ein reines Indizienverfahren, bei dem sich die befragten Experten nicht einig waren. Die Anklage hielt es damals für unwahrscheinlich, dass gleich vier Kinder eines natürlichen Todes starben. Tagebucheinträge der Mutter, die als Schuldeingeständnis gewertet wurden, seien wahrscheinlich der Trauer und Verzweiflung der Frau geschuldet gewesen, hieß es nun.

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