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Entschädigung und Co.

Flug annulliert! Was Ihnen als Passagier zusteht

Ombudsfrau
31.05.2023 06:00

Statt einer entspannten Anreise zum Canal Grande erwartete Familie G. „grande“ Ärger. Ihr Flug wurde Minuten vor dem Start annulliert. Dann herrschte sechs Monate Funkstille, als es um die Entschädigung ging. Gefallen lassen muss man sich das nicht.

Startbereit wartete nicht nur Familie G. letzten Oktober am Flughafen Wien auf den Frühflug mit Austrian Airlines nach Venedig. Kurz vor dem Einsteigen, bereits am Gate, erfolgte dann die Absage. Am Serviceschalter bot man den vier Reisenden einen Alternativflug für den späten Nachmittag über Frankfurt an. Schon da hätte die Fluglinie anders reagieren müssen. Was Fluggästen in einem solchen Fall zusteht, erklärt die Ombudsfrau gemeinsam mit der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf).

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