Fünf Monate bedingt

Traktorunfall am Weg zu Polterabend – Lenker verurteilt

Burgenland
21.10.2011 12:23
Ausgerechnet auf der Fahrt zu einem Polterabend war am Ostersonntag in Forchtenstein im Burgenland ein mit 17 Personen besetzter Traktoranhänger umgekippt – vier der Mitfahrer wurden dabei schwer, mehrere andere leicht verletzt. Der Lenker des Traktors musste sich am Freitag in Eisenstadt vor Gericht verantworten: Er wurde zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten und zum Kostenersatz für das Verfahren verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

"Es tut mir unheimlich leid, was da passiert ist", so der 49-Jährige, dem die Staatsanwaltschaft fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Gemeingefährdung vorgeworfen hatte: Der Beschuldigte habe die im Straßenverkehr gebotene Sorgfalt und Aufmerksamkeit außer Acht gelassen. Der bei der Fahrt verwendete Einachsanhänger sei nicht für den Verkehr zugelassen und auch nicht für Personentransport bestimmt, statt der vorgeschriebenen zehn sei das Gefährt zudem mit 32 km/h unterwegs gewesen.

Beim Abbiegen war der Anhänger dann nach links umgekippt, die Passagiere waren auf die Straße geschleudert worden. Einer der Mitfahrer erlitt dabei einen Milzriss, zwei andere je einen Schlüsselbeinbruch.

Schwer gezeichneter Angeklagter vor Gericht
Der 49-Jährige, dem der Unfall seelisch arg zugesetzt hat, bekannte sich vor Gericht schuldig. Sein Sohn habe ihn gefragt, "ob er bei einer Polterfeier den Chauffeur spielen kann", schilderte sein Verteidiger vor Gericht. Der Vater habe sich "aus Gefälligkeit breitschlagen lassen und sein Fahrzeug und seine Zeit zur Verfügung gestellt". Dass es zu dem Unfall kam, sei "eine Tragödie". Der Burgenländer sei mit dem Traktor schon "Zigtausende Stunden" unfallfrei gefahren: Er habe zusätzlich die Bordwände erhöht, "sodass niemand runterfallen kann".

Ein verkehrstechnischer Sachverständiger hatte das Gefährt nach dem Unfall untersucht: Bei dem einachsigen Traktoranhänger sei die Kippgefahr größer gewesen als bei einem vierrädrigen Anhänger mit zwei Achsen. "Die Kippgeschwindigkeit lag bei diesen Abmessungen bei circa 23 km/h", erläuterte der Gutachter vor Gericht. Zudem liege der Schwerpunkt sehr hoch, "das war Pech".

Selbst Staatsanwalt spricht von "unglücklichem Unfall"
Eine Verkettung von Umständen habe zu dem tragischen Ereignis geführt, meinte dann auch der Verteidiger des Burgenländers: "Es ist ja nicht so, dass er da durch die Gegend getollt ist." Sein Mandant habe sich bei jedem Zwischenstopp vergewissert, ob die Mitfahrer genügend gesichert seien. Dieser Argumentation verschloss sich auch der Staatsanwalt nicht: "Ich gebe dem Verteidiger recht, dass es sich in dem Fall um einen außerordentlich unglücklichen Unfall handelt."

Bei der Strafbemessung seien das Zusammentreffen von Vergehen und Anzahl der Verletzten als erschwerend zu berücksichtigen gewesen, so Richterin Birgit Falb in der Urteilsbegründung. Mildernd ausgewirkt hätten sich das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit des Beschuldigten. Der Burgenländer nahm das Urteil an, auch der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.

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