Prozess in Wien

Schuldsprüche im WC-Missbrauch beim Praterstern

Wien
13.04.2023 18:13

Die Anklage ist erschütternd. Im Oktober sollen zwei Männer (17, 22) eine 18-Jährige mit mentaler Beeinträchtigung im Wiener Prater ins WC gelockt haben, weil sie Sex wollten. Schockierendes Detail im Prozess um sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person: Zwei Zwölfjährige hätten Schmiere gestanden und dem Opfer die Tasche entrissen. Am Donnerstagabend gab es dann das Urteil - beide Männer wurden schuldig gesprochen.

„Sprich dieses Mädchen an, ich möchte mit ihr Sex haben“, soll ein 22-Jähriger am 25. Oktober am Wiener Praterstern zu seinem 17-jährigen Begleiter gesagt haben. Was dieser auch tat und die junge Frau nach wenigen Minuten dazu brachte, die Angeklagten auf ein Klo im Prater zu begleiten. Der Grund, warum das Mädchen ihnen folgte: Es ist aufgrund eines Gendefekts mental beeinträchtigt. Die geistige Behinderung ist laut der Staatsanwältin auch für Laien „eindeutig erkennbar“.

„Komm dann raus, ich möchte auch!“
Der Jüngere sperrte sich mit dem Opfer in einer WC-Kabine ein und  missbrauchte es laut Anklage sexuell. DNA-Spuren des Syrers wurden im Genitalbereich des Mädchens festgestellt. Besonders schlimm: Laut Anklage rief der andere Mann vor der Kabinentüre: „Komm dann raus, ich möchte auch!“

Nicht das einzige schockierende Detail: Vor der Toilettenanlage standen zwei zwölfjährige Buben Schmiere. Einer der beiden Unmündigen soll dem Opfer zudem die Tasche gestohlen haben. Die Tat wurde nach zwölf Minuten durch das Klopfen zweier Anlagenbetreiber an der WC-Türe, die den Vorfall mitbekamen, unterbrochen.

Angeklagten beschuldigen sich gegenseitig
In der Verhandlung im Wiener Landesgericht verstricken sich die Angeklagten, für die die Unschuldsvermutung gilt, in Widersprüche und beschuldigen sich gegenseitig. Auch die Zwölfjährigen, die als Zeugen aussagten, trugen kaum etwas zur Wahrheitsfindung bei. Eines der beiden Kinder sagte, dass auch 20 Euro gegen Sex geboten worden sein sollen, was das Opfer aber verneint hätte. Zudem sei er zum Taschendiebstahl von den Angeklagten angewiesen worden.

Am Donnerstagabend gab es für die beiden Angeklagten dann das Urteil. Beide Männer wurden schuldig gesprochen. Der 22-Jährige erhielt 30 Monate unbedingt, der 17-Jährige 24 Monate teilbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

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