„Bodennahe Pflege“

Patienten auf Gangböden „sicher nicht Standard“

Wien
01.04.2023 06:00

Für das junge Konzept von „bodennaher Pflege“ in Spitälern spricht tatsächlich einiges. Doch dafür müssen Patienten nicht auf dem Boden von Spitalsgängen liegen, im Gegenteil.

Bilder von Patienten auf Böden von Spitalsgängen in Wien haben eine Schockwelle ausgelöst. Dass die Stadt die Bilder mit dem Konzept der „bodennahen Pflege“ rechtfertigt, ist bestenfalls die halbe Wahrheit. Tatsächlich findet die Idee der bodennahen Pflege in Spitälern immer mehr Fürsprecher. So können etwa Patienten, die sich selbst gefährden oder verletzen könnten, vor einer Fixierung in herkömmlichen Spitalsbetten bewahrt werden. Dort, wo die Idee der „bodennahen Pflege“ mitentwickelt wurde, sucht man Patienten auf dem Boden von Spitalsgängen allerdings vergeblich.

Bodennah heißt ja nicht Gang und Lärm“
Pionierarbeit bei der Entwicklung des Konzepts hat die Schweiz geleistet. Im Kliniknetzwerk Valens etwa schüttelt man deshalb umso mehr den Kopf über die Bilder aus Wien: „Bodennah heißt ja nicht Gang und Lärm“, so Sprecherin Silvia Pederiva. Bodennahe Pflege finde in den Schweizer Kliniken „selbstverständlich in Patientenzimmern“ statt. Auch im Wiener Spital der Barmherzigen Brüder sieht man das Lagern von Patienten auf Gangböden „sicher nicht“ als Standard in Sachen bodennaher Pflege.

Prototyp in Österreich stieß auf wenig Widerhall
Auch in Österreich gab es Vorreiter der neuen Pflegepraxis, die über die Grenze in die Schweiz schauten: Die Vorarlberger Manufaktur Feuerstein und Klocker - auf die Herstellung maßgeschneiderter Hilfsmittel zur Krankenpflege spezialisiert - entwickelte schon 2012 ein „Pflegenest“, im Wesentlichen eine Matratze mit leichten Schaumstoff-Hürden rundherum. Der Prototyp stieß jedoch auf wenig Widerhall. „Vielleicht war ich meiner Zeit zu sehr voraus“, meint dazu Firmengründer Anton Feuerstein gegenüber der „Krone“.

Gegenstände haben es sicherer als Patienten
Nicht einmal die Feuerpolizei bietet Handhabe gegen die Praxis, Patienten auf Spitalsgängen auf den Boden zu legen, die ja auch Fluchtwege blockiert: Das „kurzzeitige Abstellen von Betten“ auf Gängen unterliege nicht dem Feuerpolizeigesetz, heißt es seitens der Feuerpolizei gegenüber der „Krone“. Nur „brandgefährliche Stoffe“ dürften dort nicht gelagert werden. Klingt brandgefährlich für Patienten.

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