Sollen Kindergartenkinder nach gewaltsamen Handlungen für eine gewisse Zeit suspendiert werden? Diese Möglichkeit soll neu ins oö. Kinderbetreuungsgesetz kommen. Doch „Kinderschutzlandesrat“ Michael Lindner (SPÖ) rät davon nachdrücklich ab, andere Dinge seien vorrangig.
Die Möglichkeit, kleine Kinder zu suspendieren, wird - wie berichtet - im neuen oö. Kinderbetreuungsgesetz, das noch bis 14. April in Begutachtung ist, vorgesehen. In anderen Bundesländern gibt es das schon. Während LH-Vize Christine Haberlander (ÖVP) dem dementsprechenden Wunsch von Trägern und Mitarbeitern von Kinderbetreuungseinrichtungen nachkommen möchte, hält Landesrat Michael Lindner (SPÖ) wenig davon. „Die Intention, durch diese Maßnahme die Kindergartenpädagogen und -pädagoginnen zu entlasten, ist verständlich. Eine Entlastung ist auch dringend notwendig. Nur setzt diese Lösung an der falschen Stelle an“, meint er.
Traumatisierender Effekt befürchtet
Und zwar insbesondere, weil der SPÖ-Landesrat er einen verstärkenden oder gar traumatisierenden Effekt auf die vom temporären Rauswurf betroffenen Kinder befürchtet. Lindner sagt: „Es braucht Prävention, also vor allem professionelle Unterstützung, die noch vor einer etwaigen Suspendierung zum Einsatz kommt.“ Außerdem seien „strukturelle Verbesserungen im Bereich der Elementarpädagogik nötig“, so Lindner: „Höhere Löhne, bessere Betreuungsschlüssel und eine Verankerung von Inhalten zum Kinderschutz im Lehrplan der Betreuer und Betreuerinnen sollten Priorität haben“.
Noch stärkere Ausgrenzung befürchtet
Ein Ausschluss bewirke, dass Kinder, die bereits ein auffälliges Sozialverhalten aufweisen und Schwierigkeiten beim Anschluss zu Gleichaltrigen haben, noch stärker ausgegrenzt würden, gibt Lindner zu bedenken. „Es sollte bei dieser Regelung auch mitgedacht werden, was während der Suspendierungsphase mit den Kindern passiert, wo sie untergebracht werden und wer sich um sie kümmert“, beanstandet Kinderschutz-Landesrat Lindner seiner Meinung nach fehlende Überlegungen bei einer etwaigen Freistellung der Kinder. Der Begutachtungsentwurf ist hier zu finden.
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