Frau hatte gestanden

Baby geschüttelt: Mutter muss ins Gefängnis

Wien
16.03.2023 14:32

Eine 29-jährige Frau, die ihr Baby in zumindest zwei Fällen massiv geschüttelt haben soll, ist am Donnerstag bei ihrem Prozess am Wiener Straflandesgericht wegen schwerer Körperverletzung zu einer dreijährigen Haftstrafe - davon ein Jahr unbedingt - verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft, die die Angeklagte auch wegen versuchten Mordes verurteilt sehen wollte, berief gegen das Urteil.

Ausgerechnet zum ersten Geburtstag von Mya startete der Prozess vergangenen Dienstag im Wiener Landesgericht. Sie liegt im Krankenhaus, hat knapp ein Schütteltrauma überlebt. Die schwerwiegenden Verletzungen hat ihr ausgerechnet ihre Mutter zugefügt, die jetzt deswegen vor einem Schwurgericht saß. Die Staatsanwaltschaft klagte nämlich versuchten Mord an. Die 29-Jährige hätte es zumindest für ernstlich möglich gehalten und sich damit abgefunden, dass das Kind bei derartigem Schütteln stirbt. 

Zweimal mehrere Sekunden heftig geschüttelt
Dass die Verletzungen lebensgefährlich waren und die kleine Mya nur wegen der schnellen ärztlichen Hilfe überlebte, bestätigten bereits diverse Gutachter am ersten Prozesstag. Im Juli 2022 wurde ihr im Krankenhaus eine Hirnblutung, eine Netzhautunterblutung und ein Gehirngewebeschaden diagnostiziert - alles beweisend für ein Schütteltrauma. Außerdem konnte eine ältere Hirnblutung festgestellt werden - die Mutter muss das Mädchen deswegen mindestens zweimal geschüttelt haben ...

Anklage auf zweifachen Mordversuch ausgeweitet
Nachdem das am zweiten Prozesstag auch eine radiologische Gutachterin bestätigt hatte, modifizierte die Staatsanwältin die Anklage: Während am Anfang nur der Vorfall im Juli 2023 als Mordversuch angeklagt war, weitet sie auf doppelten versuchten Mord aus. Die Mutter hätte also zu zwei Zeitpunkten versucht, ihr Baby umzubringen. „Es ist nicht erforderlich, dass sie sich das wünscht oder das will“, erklärt die Staatsanwältin den Geschworenen den bedingten Mordvorsatz. 

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Wenn Mya ihren Verletzungen erlegen wäre, würden Sie dann noch immer daran zweifeln, dass es Mord ist?

Die Staatsanwältin richtet in ihrem Schlussplädoyer das Wort an die Geschworenen.

Sie forderte eine Verurteilung für zweifachen Mordversuch: „Wie schützen wir unsere Kinder vor Gewalt? Indem man der Öffentlichkeit vor Augen führt, dass es tödlich ist, Babys zu schütteln. Und indem man verantwortliche Mütter oder andere zur Verantwortung zieht. Wenn Mya ihren Verletzungen erlegen wäre, würden Sie dann noch immer daran zweifeln, dass es Mord ist?“

Das, was auf jeden Fall zum jetzigen Zeitpunkt feststeht, ist, dass das Kind nie ein normales Leben führen kann. Es wird für immer behindert sein. 

Freispruch: „In diesem Prozess gibt es keine Gewinner“
Eine Tatsache, die der Mutter sichtlich zuzusetzen schien. Sie weinte während der gesamten Verhandlung, konnte ihre Aussage nicht einmal zu Ende bringen. Auch als dann am zweiten Prozesstag die erlösenden Worte von den Geschworenen fielen: ein Freispruch vom Mordversuch. In ihrem Gesicht war aber kein Funken von Erleichterung zu sehen. Sie wird wegen schwerer Körperverletzung und Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen zu nicht rechtskräftigen drei Jahren Haft verurteilt - davon eines unbedingt. 

Obwohl der Mordvorsatz von den Geschworenen nicht bejaht wurde und der Forderung der Verteidigung zugestimmt wurde, gäbe es für Anwalt Nikolaus Rast keinen Grund zum Feiern: „In diesem Prozess gibt es keine Gewinner.“

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