In der Causa Prikraf rund um einen vermuteten Gesetzeskauf zur Aufnahme der Privatklinik Wien-Währing in den Finanzierungsfonds ist der Freispruch für den ehemaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache nun rechtskräftig.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ihre Berufung zurückgezogen, bestätigte am Freitag das Straflandesgericht Wien. Der Prozess hatte nach einem Einspruch des Oberlandesgerichts Wien (OLG) bereits wiederholt werden müssen.
Keine Beweise für Korruption
Neben Strache ist auch der Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller nun rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht sah nach der Wiederholung des Beweisverfahrens keinen Beweis für Korruption. Die WKStA hatte Grubmüller verdächtigt, für Spenden an die FPÖ von insgesamt 12.000 Euro einen - in der parlamentarischen Praxis aussichtslosen - Initiativantrag der damaligen Opposition zur Aufnahme aller Privatkliniken in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) erkauft zu haben.
Strache und Grubmüller waren zuerst zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Allerdings ortete das OLG zahlreiche Mängel im Verfahren. Nicht zuletzt auf dieser Grundlage gab es im Jänner Freisprüche für beide Angeklagten.
Straches Anwalt Johann Pauer begrüßte die Entwicklung gegenüber der APA. Im schriftlichen Urteil sei noch einmal niedergeschrieben, was bereits in der mündlichen Verkündung ausführlich erörtert wurde, „nämlich dass am Freispruch meines Mandanten kein Zweifel besteht“.
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