Mehr als sieben Jahre nach Auffliegen des Abgasskandals beim deutschen Hersteller VW hat nun auch ein österreichischer Kunde eine Schadenersatzzahlung zugesprochen bekommen. Es war das erste Mal, dass sich der Oberste Gerichtshof inhaltlich mit dem den Schadstoff-Tricksereien auseinandergesetzt hat.
Der OGH verpflichtete den Fahrzeughändler in dem Urteil vom 21. Februar (10 Ob 2/23a) zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückstellung des Fahrzeugs und sprach dem Händler ein Entgelt für die Nutzung des Fahrzeugs zu. Das Verfahren gegen die Fahrzeugherstellerin wurde wegen eines anhängigen Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshofs unterbrochen.
Der OGH legte folgende Formel für das Nutzungsentgelt fest: Vereinbarter Kaufpreis mal tatsächlich gefahrene Kilometer dividiert durch die zum Erwerbszeitpunkt erwartbare Restlaufleistung. Im konkreten Fall kaufte der Kläger das Auto im März 2015 um rund 27.000 Euro und fuhr 70.000 Kilometer. Die Restlaufleistung zum Erwerbszeitpunkt betrug rund 250.000 Kilometer. Daraus ergibt sich ein Nutzungsentgelt von rund 7500 Euro, womit der Käufer vom Händler rund 19.500 Euro zurückerhält. Dazu kommen Zinsen von vier Prozent.
Kläger lehnte Software-Update ab
Im Dieselskandal von Volkswagen - und auch im konkreten Fall vor dem OGH - ging es um eine Abschalteinrichtung. Das heißt, der Dieselmotor hatte einen eigenen Betriebsmodus, sodass im Emissionsprüfungsverfahren weniger Abgase ausgestoßen wurden als unter normalen Bedingungen auf der Straße. Ein nachträgliches Software-Update, durch das der emissionsmindernde Modus auch im realen Fahrbetrieb zur Anwendung kommen sollte, tatsächlich aber nur bei Außentemperaturen von 15 bis 33 Grad Celsius, in einem sogenannten Thermofenster, voll wirksam ist, lehnte der Kläger ab.
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