Wildtierhilfe bittet

Hasenbabys zuliebe: „Hunde bitte an die Leine!“

Burgenland
10.02.2023 09:00

Zugegeben, es ist früh, aber die Tierwelt ist schon in Frühlingsstimmung. Dementsprechend gibt es Feldhasenbabys, die nicht davonlaufen und so schnell Opfer von Bello & Co. werden.

Gleich vorweg: Es gibt keine burgenlandweite Leinenpflicht. Wie das gehandhabt wird, ist den einzelnen Gemeinden vorbehalten. In Oggau zum Beispiel gibt es eine allgemeine Leinenpflicht, in Gols wiederum nur im Ortsgebiet.

Am Feld an die Leine
Trotzdem bittet Kathi Michels von der Wildtierhilfe - aus gegebenem Anlass - darum, dass auch draußen auf den Feldwegen die Hunde wieder an die Leine kommen.

Zitat Icon

Hunde sind neugierig, das liegt in ihrer Natur. Und man kann ihnen nicht einmal übelnehmen, wenn sie sich so ein kleines Hasenkind schnappen. Für den Zwerg geht das aber meistens tödlich aus.

Kathi Michels, Wildtierhilfe Oggau

Zahlreiche Hasenbabys verletzt
Deshalb ihre Bitte: Auf den Wegen bleiben und die Hunde angeleint lassen“, so Michels, die jedes Jahr etliche Hasenkinder verletzt ins Haus bekommt und versucht sie wieder aufzupäppeln. Für den letzten vor ein paar Tagen kam leider jede Hilfe zu spät. Der Kleine war komplett zerbissen.

Immer mehr Wildtierkinder
Die Hasenkinder sind die ersten, die Wildtier-Kinderstube wird jetzt aber von Woche zu Woche größer. Deshalb ist es wichtig, dass man auf den gekennzeichneten Wegen bleibt, egal, ob man einen Hund mit hat oder nicht.

Über die Leinenpflicht

Die Leinenpflicht bei Hunden wird in Österreich von den einzelnen Gemeinden selbst festgelegt. 

Üblich dabei ist:                           

  • Maulkorb- bzw. Leinenzwang für Hunde außerhalb von umzäunten oder abgeschlossenen Grundstücken und Häusern in Wohngebieten und im Grünland
  • Maulkorbpflicht an Orten wie etwa Spiel- und Sportplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei öffentlichen Veranstaltungen
  • Assistenzhunde bzw. Jagd- und Diensthunde im Einsatz sind von der Leinen- und Maulkorbpflicht befreit

Verwaltungsübertretungen werden im Burgenland nach dem Landessicherheitsgesetz mit 500 Euro bestraft, im Wiederholungsfall können es bis zu 20.000 Euro werden.

Bei Fragen: Wildtierhilfe Oggau, 0660 9100972

Passiert es doch einmal, dass ein Häschen oder anderes Wildtier mit einem Hund oder einer Katze in Kontakt kommt – sprich, hat es Biss- oder Kratzwunden davongetragen, müssen diese tierärztlich versorgt werden. Ganz besonders wichtig: Finden Sie ein Tierkind, bitte nicht berühren!

Bei Wunden helfen
„Angreifen wirklich nur, wenn sie krank sind. Das heißt, sie liegen auf der Seite, haben Fliegenbefall oder man sieht eine Wunde“, erklärt Michels. Sollte ein Tier wirklich Hilfe benötigen, eine Wildtierstation benachrichtigen.

Jedes Jahr landen Wildhasenbabys in der Wildtierstation. (Bild: Wildtierhilfe Oggau)
Jedes Jahr landen Wildhasenbabys in der Wildtierstation.

„Meistens kann man dann schon telefonisch abklären, ob wirklich ein Eingreifen nötig ist. Aber bitte das Kleine auf keinen Fall berühren. Die Mutter nimmt es, wenn es nach Mensch riecht, nicht mehr an!“

Haltung verboten
Übrigens: Ein verletztes Tier mit nach Hause zu nehmen ist keine gute Idee. Auch wenn das Kleine noch so herzig ist: Für Privatpersonen ist das Halten von Wildtieren verboten!

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