Beschwerde abgewiesen

Land bestätigt Wortlaut umstrittener Befragung

Niederösterreich
08.12.2022 19:00

Grünes Licht für die Volksbefragung in Brunn am Gebirge. Die Aufsichtsbeschwerde der Opposition wurde zurückgewiesen. Nun kann über den umstrittenen Wohnbau abgestimmt werden.

„Das populistische Kartenhaus bricht in sich zusammen“, freuen sich die Sozialdemokraten in Brunn am Gebirge, Bezirk Mödling, über einen Brief aus dem St. Pöltner Landhaus. Darin wird nämlich ihre Formulierung einer Volksbefragung zur Reduktion eines Megawohnbaus auf dem Areal der ehemaligen Glasfabrik bestätigt. Die SPÖ kann damit am 15. Jänner bedenkenlos ihre ohnehin bereits mit den Stimmen der Neos abgesegnete Version verwenden, die eine Zustimmung zu einer Drittellösung - die zu gleichen Teilen Flächen für Wohnen, Infrastruktur und Grünland garantieren soll - abfragt.

„Demokratisches Recht unterlaufen“
Die Opposition hingegen tobt, nachdem die Aufsichtsbeschwerde nun vom Land zurückgewiesen wurde. Sie wollte nämlich konkret abstimmen lassen, ob maximal 350 anstelle der 1000 geplanten Wohnungen errichtet werden sollen. Genau damit hatte die ÖVP die für die Volksbefragung benötigten Unterschriften gesammelt. „Die Umformulierung hat demokratisches Recht unterlaufen“, ärgert sich Bürgerlisten-Mandatar Mario Rosensteiner.

„Wie absurd...“
Unterstützung gibt es auch von der Bürgerliste aus dem benachbarten Perchtoldsdorf. „Das einzige direkt-demokratische Mittel der Bürger, sich gegen die Gemeinderatsmehrheit zu wehren, ist es, Unterschriften zu sammeln und eine Volksbefragung zu initiieren. Wie absurd, dass dann genau diese Gemeinderatsmehrheit, gegen die sich die Frage richtet, die Möglichkeit hat, die Frage der Bürger ins Gegenteil zu verkehren und ad absurdum zu führen“, so Gemeinderätin Gabriele Wladyka.

„Rechtlich zulässig“
SPÖ-Klubsprecher Albert Scheiblauer wiederum versteht die Aufregung nicht: „Es wurde klar festgestellt, dass die Frage der Intention der Initiative entspricht. Die Drittellösung reduziert die möglichen Wohneinheiten und bewegt sich anders als die von der ÖVP gestellte Frage im rechtlich zulässigen Rahmen.“

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