Beschwerde abgewiesen

Land bestätigt Wortlaut umstrittener Befragung

Niederösterreich
08.12.2022 19:00

Grünes Licht für die Volksbefragung in Brunn am Gebirge. Die Aufsichtsbeschwerde der Opposition wurde zurückgewiesen. Nun kann über den umstrittenen Wohnbau abgestimmt werden.

„Das populistische Kartenhaus bricht in sich zusammen“, freuen sich die Sozialdemokraten in Brunn am Gebirge, Bezirk Mödling, über einen Brief aus dem St. Pöltner Landhaus. Darin wird nämlich ihre Formulierung einer Volksbefragung zur Reduktion eines Megawohnbaus auf dem Areal der ehemaligen Glasfabrik bestätigt. Die SPÖ kann damit am 15. Jänner bedenkenlos ihre ohnehin bereits mit den Stimmen der Neos abgesegnete Version verwenden, die eine Zustimmung zu einer Drittellösung - die zu gleichen Teilen Flächen für Wohnen, Infrastruktur und Grünland garantieren soll - abfragt.

„Demokratisches Recht unterlaufen“
Die Opposition hingegen tobt, nachdem die Aufsichtsbeschwerde nun vom Land zurückgewiesen wurde. Sie wollte nämlich konkret abstimmen lassen, ob maximal 350 anstelle der 1000 geplanten Wohnungen errichtet werden sollen. Genau damit hatte die ÖVP die für die Volksbefragung benötigten Unterschriften gesammelt. „Die Umformulierung hat demokratisches Recht unterlaufen“, ärgert sich Bürgerlisten-Mandatar Mario Rosensteiner.

„Wie absurd...“
Unterstützung gibt es auch von der Bürgerliste aus dem benachbarten Perchtoldsdorf. „Das einzige direkt-demokratische Mittel der Bürger, sich gegen die Gemeinderatsmehrheit zu wehren, ist es, Unterschriften zu sammeln und eine Volksbefragung zu initiieren. Wie absurd, dass dann genau diese Gemeinderatsmehrheit, gegen die sich die Frage richtet, die Möglichkeit hat, die Frage der Bürger ins Gegenteil zu verkehren und ad absurdum zu führen“, so Gemeinderätin Gabriele Wladyka.

„Rechtlich zulässig“
SPÖ-Klubsprecher Albert Scheiblauer wiederum versteht die Aufregung nicht: „Es wurde klar festgestellt, dass die Frage der Intention der Initiative entspricht. Die Drittellösung reduziert die möglichen Wohneinheiten und bewegt sich anders als die von der ÖVP gestellte Frage im rechtlich zulässigen Rahmen.“

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Niederösterreich



Kostenlose Spiele