„Krone“-Analyse

Nach Knalleffekt: Innsbrucks Weg bis zur Neuwahl

Tirol
25.11.2022 12:29

Willi bald allein zu Hause? Ein Drittel seiner Fraktion kam dem Innsbrucker Bürgermeister abhanden. Ein Weiterregieren wie bisher scheint kaum möglich, der Druck auf den Stadtchef wird immer größer. Drei Möglichkeiten gibt es: Eine Klausur aller Fraktionen, ein Neuwahlbeschluss im Gemeinderat oder ein Amtsverzicht des Bürgermeisters. Für die Neuwahl müsste allerdings noch allerhand repariert werden.

Jetzt hat er also stattgefunden, der große Knall bei den Grünen. Rumort hat es ja schon länger, aber bis jetzt hat noch keiner und keine den Mumm gehabt, den längst überfälligen Schritt zu tun. Wobei es nicht sonderlich viel Mut braucht: Die neue Fraktion hat Klubstatus, ist also finanziell bestens abgesichert und hat nun laut Stadtrecht Anspruch auf einen Vollzeitmitarbeiter. Finanzielle Verluste für die Abtrünnigen gibt es also nicht, eher sogar gibt es zusätzliche Klubgelder.

Wohl nicht der letzte große Knall
Die große Frage ist nun: Wie lange dauert es bis zum nächsten großen Knall? Zum Beispiel in Form eines Verzichts des Bürgermeisters auf sein Amt. Oder ein Misstrauensvotum. Oder einen Neuwahlantrag, der eine Mehrheit findet im Gemeinderat.

Wer schützt die Mitarbeiter?
Nichts von all dem löst aber die Probleme der Stadt, die durch das fehlerhafte Stadtrecht entstanden sind. Bei der Novelle 2012 hat keiner (bis auf ein bis zwei löbliche Ausnahmen) jemals daran gedacht, dass sich ein direkt gewählter Bürgermeister auf die Suche nach Lücken im Stadtrecht begibt und diese eiskalt ausnützt. Zum Beispiel in Form einer Abschaffung eines Amtes, angeblich um die Amtsvorständin zu schützen. Doch wer schützt eigentlich die Mitarbeiter vor undemokratischen Alleingängen des Bürgermeisters?

Der erste Schritt nach dem großen Knall wird nun sein, dieses Stadtrecht zu reparieren, damit nicht der nächste Bürgermeister wieder in Versuchung gerät, Mehrheiten im Gemeinderat auszuhebeln. Und zwar ab dem ersten Tag seiner Amtszeit an, und nicht erst wie Willi im vierten und im fünften Jahr. Willi hat allen Fraktionen im Gemeinderat die Dringlichkeit deutlich vor Augen geführt.

Frühester Wahltermin Herbst 2023
Die Novelle des Stadtrechts und die Reparatur der Magistratsgeschäftsordnung können bis Sommer 2023 abgeschlossen werden. Frühestmöglicher vorgezogener Wahltermin wäre also Herbst 2023 – ein halbes Jahr vor dem regulären Wahltermin.

Bleibt also die Frage: War der große Knall am Donnerstag ein heilsamer Schock für die krisengebeutelte Bürgermeisterpartei? Eher nicht. Willi hat das Motto ausgegeben, weiter so wie bisher! Die Suche nach wechselnden Mehrheiten sei sein „tägliches Brot“.

Stadtrecht ist ein Landesgesetz
Die Landespolitik verfolgt das Geschehen natürlich mit Argusaugen. Das Stadtrecht ist ein Landesgesetz, eine Novelle müsste somit im Landtag beschlossen werden. Und: Die bürgerlichen Fraktionen der Mitte (FI und ÖVP) müssen einen Kandidaten (bzw. -in) finden, der für beide tragbar ist. Fusionsgedanken wurden und werden weiter dementiert.

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