„Liquid E“ gespritzt

Zwei Tote bei „Chemsex“: Anklage gegen Wiener (52)

Wien
10.11.2022 13:31

Der ursprünglich Verdacht lautete Doppelmord: Zwei Männer kamen in der Wohnung des 52-jährigen, nun Angeklagten ums Leben. Beide starben an einer Überdosis Liquid Ecstasy. In einem Fall hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage erhoben. Jedoch wegen Vergewaltigung mit Todesfolge und sexuellen Missbrauchs Wehrloser - nicht wegen Mordes.

Wie die Sprecherin der Wiener Anklagebehörde, Nina Bussek, erläuterte, reichten am Ende die Beweislage und die eingeholten Gutachten nicht aus, um eine Mordanklage beim Landesgericht für Strafsachen einzubringen. Für den Strafrahmen hat das allerdings insofern keine Bedeutung, als das Tötungsdelikt, das dem Mann nun vorgeworfen wird, ebenfalls mit zehn bis 20 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht ist.

„Hochgradig gestört“
Zusätzlich hat die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Mannes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge ist er zwar zurechnungsfähig, weist aber eine hochgradig gestörte Persönlichkeit auf, die ihn äußerst gefährlich macht.

Seit vergangenem Herbst sitzt der 52-Jährige in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft. Der Mann stand im Verdacht, Mitte Mai und Ende September 2021 zwei Männer, die er auf einer Datingplattform für Homosexuelle kennengelernt hatte, in seiner Wohnung in Wien-Penzing im Zuge von sogenanntem Chemsex (Einnahme von Drogen beim Geschlechtsverkehr Anm.) getötet zu haben.

Gegenstand der Anklage ist aber nur das Tötungsdelikt gegen den zweiten Mann, einen 42-Jährigen. Beim im Mai Verstorbenen konnte die Staatsanwaltschaft nicht mit der erforderlicher Sicherheit von einem Fremdverschulden ausgehen - die Beweise haben gefehlt.

Liquid Ecstasy im Übermaß
Der 52-Jährige soll aber zumindest seinem zweiten Opfer im Übermaß Liquid Ecstasy in den Oberarm gespritzt und dabei - laut Staatsanwaltschaft zumindest mit bedingtem Vorsatz - den Tod der des Männer billigend in Kauf genommen haben. Der Wiener habe aber nur versucht, beim 43-Jährigen „eine Vene zu finden“. 

Verwesungsgeruch wahrgenommen
Nachbarn hatten im Oktober Verwesungsgeruch wahrgenommen und die Polizei alarmiert, die die Räumlichkeiten zunächst aber nicht durchsuchte, weil die Beamten nichts Verdächtiges rochen. Der 52-Jährige ging schließlich selbst auf eine Polizeiinspektion und gab an, in seiner Wohnung befinde sich ein Toter.

Der 52-Jährige bestreitet dem Vernehmen nach weiterhin, ein strafbares Verhalten gesetzt zu haben. Nach seiner Festnahme hatte er erklärt, er und der 43-Jährige hätten „Slamming“ betrieben, also zwecks zusätzlichem Lustgewinn intravenös psychoaktive Substanzen konsumiert.

Zum Sex genötigt
Die Staatsanwaltschaft nimmt dem Mann diese Behauptung nicht ab. Die Anklagebehörde glaubt, dem Mann in diesem Fall das zur Anklage gebrachte Tötungsdelikt - er soll den 43-Jährigen zunächst mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt und danach weiter missbraucht haben, nachdem dieser infolge des Liquid-Ecstasy-Konsums in einem wehrlosen Zustand war - nachweisen zu können.

Zweites Opfer mit Einstichstellen
Anders sieht das jedoch bei einem zweiten Toten aus. Auch mit diesem Mann hatte sich der Angeklagte ein Sex-Treffen ausgemacht. Die Leiche wies - wie der ums Leben gekommene 43-Jährige - eine Einstichstelle am linken Ellenbogen auf, bei einer toxikologischen Untersuchung war man ebenso auf Spuren von GHB gestoßen, und zwar in einer Menge, dass von einer Vergiftung auszugehen war. Kausal für das Ableben dieses Mannes war eine dadurch bewirkte Sauerstoffunterversorgung. Obwohl Parallelen zum anderen Vorfall bestehen, bringt das die Staatsanwaltschaft nicht zur Anklage.

Auch Anklage wegen Raubes
Dafür umfasst die Anklage auch noch ein Raub-Faktum, bei dem wiederum Liquid Ecstasy eine Rolle gespielt haben soll. Am 5. Juni 2021 hatte sich ein dritter Mann mit dem 52-Jährigen zu einem Sex-Date getroffen. Dieser fand den 52-Jährigen allerdings nicht sonderlich sympathisch, als er bei ihm erschien, und lehnte daher laut Anklageschrift einen intimen Kontakt ab. Der 52-Jährige überredete ihn zu einem Abschiedsgetränk, bei dem er ihm die psychotrope Substanz ins Getränk gemischt und ihn betäubt haben soll. Nachdem er sein Opfer außer Gefecht gesetzt hatte, soll ihm der 52-Jährige Bargeld und Wertsachen in Höhe von insgesamt 18.000 Euro abgenommen haben. Das Opfer erwachte erst Stunden später aus dem Dämmerzustand.

Der Angeklagte weist bereits 13 Vorstrafen auf. Ein Indiz für seine laut psychiatrischem Gutachten abartige Persönlichkeitsstruktur könnte eine mehr als 30 Jahre zurückliegende Verurteilung sein. In jungen Jahren war der Mann wegen Tierquälerei verurteilt worden, nachdem er 13 Katzen und einige Zebrafinken massakriert hatte.

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