André Hellers - wie er selbst meinte - „kindischer Streich“, bei dem er einen selbst gebastelten Rahmen als einen von Jean-Michel Basquiat geschaffenen deklarierte und auch verkaufte, könnte nun ein juristisches Nachspiel haben. Denn jetzt widmet sich die Staatsanwaltschaft dem Fall. Man prüfe einen Anfangsverdacht, hieß es.
Aufgrund einer anonymen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft sowie einer Sachverhaltsdarstellung seitens der Polizei wird der Fall nun geprüft, bestätigte die Justiz gegenüber dem „Standard“. Denn bei Betrug handelt es sich um ein Offizialdelikt, bei dem von Amtswegen her ermittelt werden muss. Bei Hellers Fall soll es sich sogar um schweren Betrug handelt, ab einem Betrag von 300.000 Euro droht hier sogar eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.
Angeblichen Basquiat-Rahmen verkauft
Heller hatte den Starkünstler Basquiat im Zuge seines für Hamburg konzipierten Kunstprojekts „Luna Luna“ 1987 kennengelernt. Nach Basquiats Tod 1988 klebte der Wiener Universalkünstler dann einige von dessen für das Projekt entstandene Skizzen auf Holzleisten, fügte rote Farbe, Stücke eines schwarz gefärbten Besenstiels sowie Nägel dazu - und fertig war der skulpturale, angebliche Basquiat-Rahmen. In diesen hängte Heller eine 1990 in New York erworbene echte Porträtzeichnung Basquiats aus dem Jahr 1983 unter dem Titel „Untitled“.
Das im Heller-Besitz befindliche Duo aus Grafik und Rahmen wurde schließlich 2017 von der angesehenen Wiener Galerie Wienerroither & Kohlbacher auf der New Yorker Kunstmesse Tefaf für zwei Millionen US-Dollar für die Zeichnung sowie drei Millionen US-Dollar für den gefälschten Rahmen angeboten. Ein Käufer fand sich damals nicht. „Ich hätte ihn auch nicht verkauft“, sagte Heller nun im „Falter“-Interview.
Dennoch wechselte die Basquiat-Heller-Kombo alsbald den Besitzer. So erwarb der Wiener Künstlermanager Amir Shariat für einen Kunden zunächst die Zeichnung, während der Rahmen an Heller zurückging - bis der Kunde 2018 dann doch auch den gefälschten Rahmen kaufte - für 800.000 Euro. Mittlerweile hat Heller den Rahmen zurückgekauft, ein schaler Beigeschmack bleibt jedoch bei der ganzen Geschichte. Nun wird sich die Justiz damit beschäftigten, wie strafrechtlich relevant der „kindische Streich“ Hellers dann doch wird.








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