Ski-Spaß ohne Reue

Wer zahlt, wenn es auf der Piste kracht?

Wirtschaft
08.03.2005 15:22
Bei mehr als acht Millionen Menschen, die jährlich auf Österreichs Pisten unterwegs sind, sind Unfälle auch bei den besten Vorsätzen nie völlig zu vermeiden. Jährlich verunglücken laut Statistik des Instituts Sicher Leben rund 86.000 Skifahrer und Snowboarder, 65.000 von ihnen so schwer, dass sie sogar im Spital behandelt werden müssen. Dem Freizeitwert beraubt, stellt sich nach der schmerzvollen Erfahrung auch noch die Frage: Wer haftet?
Ohne Fremdverschulden auch keine Haftungsfrage- jeder, der ohne Fremdeinwirkung verunglückt, kann sichnur an der eigenen Nase fassen. Mit einer Ausnahme: Lösteine Bindung grundlos oder im entscheidenden Fall nicht aus, haftetder Sportfachhandel. Voraussetzung ist natürlich, dass mannicht selbst die Bindung justiert, sondern einen Profi ans Werkgelassen hat. "Ein Prüfprotokoll vom Fachmann sichert ab",erläutert Dr. Rupert Kisser, Leiter des Instituts SicherLeben. 
 
Kollisionen: FIS-Regeln als Maßstab
Bei den acht Prozent der Unfälle, die auf Zusammenstößezwischen Pistenbenutzern zurückzuführen sind, gilt generellder Grundsatz: Wer andere schädigt, haftet. Maßstabsind in diesem Fall die so genannten FIS-Regeln, die sich alsVerhaltensstandard etabliert haben und nach denen über Schuldund Unschuld entschieden wird. Was viele Wintersportler nichtwissen: Haushaltsversicherungen decken auch die Haftpflicht fürSchäden, die ein Haushaltsangehöriger einem anderenMenschen zufügt. Ein Versuch kann sich also lohnen.
 
Haftung bei Hindernissen
Einem Mangel an der Skipiste fallen lediglich zweiProzent aller verunglückten Wintersportler zum Opfer. Abernur in wenigen Fällen können sie von der SeilbahngesellschaftSchadensersatz verlangen. Das betrifft aber nicht "typische Gefahren":Ein Wintersportler muss z.B. damit rechnen, dass die Piste rutschigist, Buckeln hat oder Bäume am Rand stehen. So genannte atypischeGefahren müssen jedoch von den Seilbahnen entschärftwerden. Dazu zählen neben verborgenen Absturzstellen undLawinen auch künstlich errichtete Hindernisse wie Schneekanonenoder Seilbahnstützen.
 
Pistenregeln im Westentaschen-Format
Wer sich Gerichtstermine ersparen möchte, sollteeinige Tipps beachten: Jährliche Kontrolle der Bindung undKanten durch ein Fachgeschäft, regelmäßige Pausenund Verzicht auf Alkohol sowie Beachtung der Pistenregeln sorgenfür mehr Sicherheit beim Wintersport.
 
Quelle: Institut "Sicher Leben"
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