Burgenländer verschickte widerliche Nazi-Bilder über WhatsApp: Prozess
„Dummheit“, wie er selbst zugibt, brachte einen bis dato unbescholtenen Burgenländer jetzt auf die Anklagebank des Landesgerichts Eisenstadt. Obwohl selbst die Staatsanwältin wörtlich zugestand, dass hier mit Sicherheit „kein Wahnsinnsverbrecher“ sitzt, blieb dem 48-Jährigen der Prozess nicht erspart. Denn sein fragwürdiges Verständnis von „Humor“, aufgrund dessen er widerliche Nazi-Bilder per WhatsApp an mehrere Empfänger verschickte, wäre zwar in manch anderem Land straffrei geblieben, in Österreich fallen solche Geschmacklosigkeiten jedoch unter das NS-Verbotsgesetz. Das aber ist vielen Menschen offenbar überhaupt nicht bewusst.
Jahrelanges Warten auf Prozess
Verschickt hat der Arbeiter die Fotos schon von 2016 bis 2019. Aus ungeklärten Gründen blieb der Akt jedoch jahrelang liegen. Deshalb musste sich der Mann erst jetzt vor einem Geschworenensenat verantworten. „Es war deppat, das weiß ich, da gibt es nichts zu beschönigen“, so der reumütig geständige Angeklagte vor Gericht: „Ich habe in den vergangenen zwei Jahren auch mein Umfeld entsprechend zu dem Thema sensibilisiert.“ Von der Richterin und auch dem beisitzenden Präsidenten des Landesgerichtes gab es Lob für die kritische Selbstreflexion des Angeklagten. Das Urteil: 15 Monate bedingt und 4500 Euro Geldstrafe.









Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).