Acht Jahre war der Bub alt, als er auf einem Friedhof die verhängnisvolle Bekanntschaft mit dem Kinderschänder machte. Er begleitete seine Mutter regelmäßig zum Grab seiner Oma und eines Tages fiel ihm der Arbeiter auf, der einen Hund dabei hatte, mit dem das Kind zu spielen begann. So kam man miteinander ins Gespräch.
Vertrauen von Opfer und dessen Mutter erschlichen
In weiterer Folge gelang es dem Mann, sich das Vertrauen des Achtjährigen und offensichtlich auch seiner Mutter zu erschleichen. Der Bub begleitete ihn in seine Dienstwohnung, durfte dort wieder mit dem Hund spielen. Allerdings bekam er eines Nachmittags auch Pornohefte zu sehen, wobei ihn der Mann zu sexuellen Handlungen aufforderte.
Der Angeklagte gab nun vor einem Schöffensenat zu, sein Opfer bis zu dessen 15. Lebensjahr missbraucht zu haben. Er habe sich "verleiten lassen", versuchte sich der heute 52-Jährige beim Prozess zu rechtfertigen. In Wahrheit ließ der Bub laut Anklage zahlreiche Übergriffe über sich ergehen, "weil er sich geniert hat, jemandem davon zu erzählen", wie der Staatsanwalt ausführte.
Der Mann brachte sein Opfer eines Abends sogar dazu, ihn in den Prater zu begleiten, wo der Mann zwei Prostituierte ansprach, sie im Voraus bezahlte und den damals 14-Jährigen aufforderte, sich mit ihnen zu vergnügen, weil er "das sehen wolle".
Täter schuf Abhängigkeitsverhältnis
Der Täter brachte sein Opfer darüber hinaus auch in ein psychologisches Abhängigkeitsverhältnis. Er spielte ihm einerseits vor, in seine Mutter verliebt zu sein, indem er ihr mit einem Blumenstrauß die Aufwartung machte und - als die Alleinerzieherin kein Interesse zeigte - dem Kind gegenüber wiederholt suggerierte, er wäre "der Richtige" für sie und würde in diesem Falle auch die vakante Vaterrolle einnehmen.
Zudem beschaffte er dem Buben später eine Lehrstelle als Friedhofsgärtner. Als er bemerkte, dass der zu diesem Zeitpunkt 15-Jährige Cannabis konsumierte, kaufte er ihm Drogen bzw. schenkte ihm das dafür nötige Geld.
Wie der Staatsanwalt darlegte, habe der Täter das Suchtverhalten bewusst ausgenützt, indem er seinem Opfer mit dem "Outing" als Süchtiger und dem Verlust des Jobs drohte, sollte er ihn verraten. "Es hat von mir keine Geschenke gegeben und auch kein Geld. Drogen und Alkohol interessieren mich nicht. Ich bin Nichtraucher", behauptete der 52-Jährige allerdings.
Mit der verhängten Freiheitsstrafe waren sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt einverstanden.
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