Lokal war geschlossen, das Parkverbot galt trotzdem. Nicht immer sind Forderungen aber korrekt.
Eine böse Überraschung gab’s für eine Familie aus Mittelkärnten bei einem Besuch in Millstatt: „Wir wollten an einem Sonntag im Steakhouse essen. Leider war es geschlossen.“ Man parkte trotzdem, kehrte in einem anderen Lokal ein. Knapp zwei Wochen später flatterte ein Schreiben eines Rechtsanwaltes ins Haus: 200,22 Euro wegen Besitzstörung! „Ich habe auf Anraten eines Juristen gezahlt. Ein stolzer Preis für zwei Stunden Parken vor einem geschlossenen Lokal“, beschwert sich der Betroffene.
Inhaber wehrt sich gegen Vorwürfe
Lokalinhaber Robert Circovic verteidigt sich allerdings: „Der Parkplatz ist privat und nur für Gäste. Das ist auch schön beschildert. Und das gilt natürlich auch, wenn wir geschlossen haben.“
Fall für die Justiz
Nicht immer sind solche hohen Forderungen aber gerechtfertigt, wie ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer meint: „Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat ein rechtskräftiges Urteil gefällt. Die Kosten für das anwaltliche Aufforderungsschreiben werden gedeckelt.“ Im konkreten Fall, auf den sich das Urteil bezieht, wurden 399 Euro gefordert - doch nur knapp 70 Euro hielten die Richter für angemessen!
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