Ein fürsorglicher Neffe oder ein Betrüger, der nicht warten wollte, bis er an das Geld der Erbtante kommt? Diese Frage stellte sich am LG Linz angesichts eines 78-jährigen Angeklagten.
Dem Mann wurde vorgeworfen, dass er versucht habe, mit einer erschlichenen Vollmacht an das Vermögen seiner im Pflegeheim lebenden Tante (96) zu kommen. In vier Versuchen soll er probiert haben, an die 100.000 Euro zu beheben. Aufmerksame Bankbeamte haben bereits beim ersten Versuch eine Auszahlung abgelehnt, weil ihnen die Tante bei einem Besuch im Heim nicht mehr geschäftsfähig erschienen ist. Doch der Neffe probierte es wieder
2000 Euro Bußgeld
„Ich habe meine Tante nicht betrogen“, sagt der Kärntner vor dem Richter. Es sei ihr Wille gewesen, dass er das Geld bekomme. Inzwischen ist die Tante verstorben, den rüstigen Pensionär von der Anklagebank hat sie im Testament zu ihrem Alleinerben erklärt. Die Gewerbsmäßigkeit des Betruges fiel beim Urteil weg, das machte den Weg frei für eine Diversion mit 2000 Euro Bußgeld.
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