„Mustafa“ und „Ali“

Höchstgericht verurteilt Sozialbetrug-Clip der FPÖ

Gericht
23.07.2022 11:02

Selbst der freiheitliche Vizekanzler Heinz-Christian Strache hatte damals „keine Freude“ (siehe Archivaufnahmen oben) mit dem Video, das laut FPÖ-Spitze „versehentlich online gegangen“ sei. Jetzt, dreieinhalb Jahre später, wurde der Clip um verhinderte Sozialbetrüger namens „Ali“ und „Mustafa“ seitens des Verfassungsgerichts verurteilt - er diskriminiere eine ethnische Gruppe.

Das Video war Ende 2018 von den Freiheitlichen via Facebook und auf YouTube publiziert worden. Darin wird der Missbrauch der E-Card von einer einen Fes tragenden Figur namens Ali veranschaulicht. Besagter Ali will sich in dem Clip mit der E-Card seines Cousins Mustafa „die Zähne auf Vordermann bringen lassen“.

Ali scheitert aber, weil die E-Card mit Foto ausgestattet ist - eine Forderung der FPÖ, wie auf Facebook damals ausdrücklich betont wurde (seit 1.1.2020 werden neue E-Cards mit dem Foto des Versicherten ausgegeben).

Die FPÖ warb 2018 intensiv für E-Cards mit Passfoto. Dadurch sollte verhindert werden, dass „jene sich in unser Sozialsystem schummeln, die keine Versicherung bezahlt haben“, erklärte Ex-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ), die ebenfalls in dem Spot vorkam.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) verurteilte das Werbevideo nun als diskriminierend und daher gesetzwidrig, berichtet der „Standard“ aktuell. Der Inhalt ziele „vorrangig darauf ab, einer Gruppe ,fremder Menschen‘ pauschal sozial schädliches Verhalten zu unterstellen“, so die Begründung des Höchstgerichts.

Bemerkenswert scheint, dass sich damals selbst die blaue Parteispitze von dem Video distanzierte. „Ich habe keine Freude mit dem Video gehabt“, sagte Strache, während Ex-Kanzler Sebastian Kurz und einige ÖVP-Minister das Propaganda-Filmchen als „inakzeptabel“ bezeichneten. Ex-FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker beteuerte, dass der Clip nur „durch ein Kommunikationsproblem online gegangen“ sei. Er wurde dann auch von den FPÖ-Seiten entfernt.

FPÖ-Spitze distanzierte sich, Klub legte Beschwerde ein
Der FPÖ-Klub wandte sich dennoch an den Verfassungsgerichtshof, beschwerte sich über ähnliche Urteile vorheriger Instanzen und pochte auf Meinungsfreiheit. Diese Beschwerde wurde mit dem VfGH-Urteil nun abgewiesen und der Fall an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) überstellt - dort soll geprüft werden, ob die FPÖ nicht doch in irgendeiner Form durch die Urteile unrechtmäßig geschädigt worden sei.

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