Chaos am Flughafen

Urlaubsärger: So kommt man zu seinem Recht

Österreich
08.07.2022 06:00

Nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie ist die Reiselust so groß wie nie. Chaos auf den Flughäfen trübt jedoch die Vorfreude auf den ersehnten Urlaub. Doch was steht Reisenden zu, wenn ausgerechnet ihre Verbindung von Verspätung oder Ausfall betroffen ist oder das Gepäck nicht ankommt?

Endlich ein paar entspannte Tage, den Stress und die Strapazen von Quarantäne, Homeschooling und Homeoffice abschütteln. Wären da nicht die Folgen der Pandemie, die in touristischen Branchen zu Personalnot geführt haben. Etwa auf den Flughäfen: Bodenpersonal, Gepäckabfertiger oder Flugbegleiter haben neue Jobs gefunden und denken nicht daran, in die meist mäßig gut bezahlte frühere Arbeit zurückzukehren.

Dazu kommt die - sich aufbauende - Corona-Sommerwelle, die zu Krankenständen und weiteren Personalausfällen führt. Die Folge: Chaos auf Europas Flughäfen, auch auf den heimischen. Lange Warteschlangen, große Verspätungen, gestrichene Flüge oder tagelanges Warten auf das Gepäck. Für viele Menschen wird der langersehnte Urlaubsbeginn zur aufreibenden Nervenprobe.

Anfragen verzweifelter Passagiere nehmen zu
„Wir merken, wie die Anfragen in die Höhe schnellen. Die Betroffenen sind verzweifelt“, bestätigt Gernot Fieber von der Arbeiterkammer Oberösterreich, Teamleiter für Konsumentenschutz, Reisen und Gesundheit. Der Fachmann hat Tipps, wie man als Kunde zu seinem Recht kommt: „Wird ein Flug storniert, muss die Fluglinie die Kosten erstatten. Das Problem ist oftmals, dass Online-Plattformen zwischengeschaltet sind, möglichst billig übers Internet gebucht wird.“

Er rät zu Direktbuchungen bei den Airlines oder über ein Reisebüro und fügt hinzu, „bei Destinationen mit Anschlussflügen unbedingt durchgehend bei einem Anbieter buchen.“

Zitat Icon

Bei Verspätung haben Kunden Anspruch auf Entschädigung.

Gernot Fieber, AK OÖ, Teamleiter für Konsumentenschutz

Entschädigung ab einer dreistündigen Verspätung
Ab drei Stunden Verspätung haben Kunden Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung. Die Höhe ist abhängig von der Länge der Verspätung und der Entfernung der Destination. Sollte der Koffer nicht am Urlaubsort ankommen, können laut dem Experten notwendige Dinge des täglichen Bedarfs angeschafft werden: „Die Rechnungen aufheben und im Nachhinein bei der Airline einreichen“, sagt Fieber, der zum Abschluss einer Reiseversicherung rät. „Dies geht auch noch nach einer bereits erfolgten Buchung.“ 

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