Die Staatsanwaltschaft Innsbruck untersucht, ob im Fall der beiden im Stubai verwechselten Leichen ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorliegt. Der Innungsmeister der Tiroler Bestatter, Markus Floßmann, kann sich Zusatzmaßnahmen vorstellen, um solche Verwechslungen künftig zu verhindern.
„Ich weiß nicht mehr, als in der Tiroler ,Krone‘ zu lesen war.“ Markus Floßmann, Innungsmeister der Tiroler Bestatter, zeigte sich überrascht von der aufsehenerregenden Verwechslung der beiden Leichname im Stubaital. Wie berichtet, hatte in der vergangenen Woche ein Bestatter im Grab einer 100-Jährigen einen 85-Jährigen beigesetzt. Die Polizei stoppte nach einer Anzeige von Mitarbeitern der Bestattung im letzten Moment die fälschliche Einäscherung der Frau.
Wir werden daher prüfen, ob hier ein strafrechtlich relevanter Tatbestand besteht.
Hansjörg Mayr, Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft
Bürgermeister aus Vorstandssitzung geholt
In Fulpmes, wo die 100-Jährige seit Freitag nun tatsächlich in ihrem Grab liegt, wird die für die Angehörigen äußerst dramatische Verwechslung mit einem Augenzwinkern betrachtet. „Die Leute sehen die Sache eher mit Humor“, erzählt der Fulpmer Bürgermeister Johann Deutschmann. Ihm selbst stand aber wohl nicht der Sinn nach Lachen, als ihn am 1. Juli um 10 Uhr der „sehr dringende“ Anruf des Bestatters aus einer Gemeindevorstandssitzung riss. „Er bat mich um die behördliche Erlaubnis, das Grab öffnen zu können“, erinnert sich Deutschmann. Die hat der Dorfchef dann auch erteilt, sodass der 85-Jährige exhumiert werden konnte. Dieser für die Einäscherung vorgesehene Leichnam wurde laut dem Bestatter dann ins Krematorium gebracht.
Der Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft, Hansjörg Mayr, bestätigte unterdessen gegenüber der „Krone“ einen Bericht über den spektakulären Vorfall durch die Polizei. „Wir werden daher prüfen, ob hier ein strafrechtlich relevanter Tatbestand besteht“, sagt Mayr. Es gehe in dem Zusammenhang um die Störung der Totenruhe.
Ähnliche Fälle in Kärnten und der Steiermark
Ähnlich bizarre Verwechslungen wie im Stubaital seien laut Innungsmeister Floßmann in Tirol nicht bekannt. In Kärnten und der Steiermark sind solche Vorfälle jedoch dokumentiert. Deshalb wurden in der Steiermark nach einer ähnlichen Verwechslung im Jahr 2017 zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen eingeführt. „Darüber wird man auch bei uns so schnell wie möglich reden“, kündigt der Innungsmeister an.
Die Identität eines Verstorbenen wird von einem Arzt festgestellt und dann als Fußzettel beim Verstorbenen hinterlassen.
Markus Floßmann, Innungsmeister der Tiroler Bestatter
Derzeit bestünden die Sicherheitsmaßnahmen in Tirol aus der laufenden Kontrolle der an einem Leichnam und am Sarg angebrachten Namenszettel.
Diskussion über eine zweite Leichenschau
Weil das Einäschern einer Leiche nicht mehr umkehrbar ist, muss beispielsweise in einigen deutschen Bundesländern obligatorisch eine zweite Leichenschau im Krematorium stattfinden. „Die gibt es bei uns nicht“, informiert Floßmann. Sollte eine solche aus Sicherheitsgründen in Tirol eingeführt werden? „Darüber müssten das Land bzw. die Bezirksverwaltungsbehörden befinden“, sagt der Tiroler Innungsmeister.
Ein Vieraugenprinzip, bei dem sich die Angehörigen die Leiche zuletzt noch einmal ansehen, bestehe bei uns ebenfalls nicht.














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