Ab Sommer wird es schwieriger, an Kredite für Wohnimmobilien heranzukommen. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die „Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung“ erlassen, die nun ab 1. August statt ursprünglich ab 1. Juli geplant in Kraft tritt. Neu gegenüber dem Entwurf ist zudem eine höhere Geringfügigkeitsgrenze von 50.000 statt 40.000 Euro, gab die FMA am Montag bekannt.
Um Renovierungen und Sanierungen, insbesondere den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger, zu erleichtern, seien Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von 50.000 Euro von den neuen Vorgaben ausgenommen.
Strengere Richtlinien
Für den Kauf einer Immobilie müssen künftig 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachgewiesen werden, die monatliche Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlich verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen.
Insgesamt dürfen bei einem Kreditinstitut maximal 20 Prozent aller Kredite eine der Obergrenzen überschreiten.
„Ziel ist es, Risiken zu begrenzen“
„Ziel dieser Verordnung ist es, die zunehmenden systemischen Risiken bei der Wohnimmobilienfinanzierung angesichts von Immobilienpreisboom, Zinswende, fragilem wirtschaftlichen Umfeld sowie der derzeitigen Kreditvergabepraxis zu begrenzen,“ so die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller laut Aussendung. „Bei der Kreditvergabe muss die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers und nicht die hypothekarische Besicherung des Kredits im Vordergrund stehen.“
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