Aufregung ist groß

Parkstrafe für Wienerin selbst auf eigenem Grund!

Wohnen & Verkehr
10.06.2022 06:00

Immer wieder trudeln Beschwerden rund um die Kurzparkzone in Wien ein. Ein Vorfall erregt besonders großen Ärger: Eine Favoritnerin fasst sogar auf ihrem Privatgrund einen Strafzettel aus!

Die Parkraumbewirtschaftung am Stadtrand hat schon vor der Ausweitung des Parkpickerls Probleme bereitet. Hier gibt es viele Felder, Wiesen und Straßen, wo Parkplatzmarkierungen schwierig sind. So auch in der Scheunenstraße im Süden von Wien, nur 100 Meter von der Stadtgrenze entfernt. Aber auch hier ziehen Parksheriffs ihre Runden.

Vor einer Woche erwischte es Elisabeth Krawert. Nur, dass sie ihr Auto auf ihrem eigenen Grundstück abgestellt hatte. „Ich traute meinen Augen nicht, als ich den Strafzettel in der Windschutzscheibe vorfand“, erzählt Frau Krawert. Am Tag des Vorfalls war sie bei ihrer Mutter zu Besuch. Ihr Auto parkte sie im Feld gegenüber, das ihrer Familie gehört. Als sie beim zuständigen Magistrat anrief und Beschwerde einlegte, riet man ihr, sie solle erst einmal die Lenkererhebung abwarten.

MA 67: „Grundstück muss gekennzeichnet sein“
Eine Mitarbeiterin der MA 67 gab ihr zudem den Tipp, dass sie ihr Grundstück eindeutig kennzeichnen solle - etwa durch eine Schrankenanlage. „Das Auto stand drei Meter hinter dem Grenzstein“, beteuert die 64-Jährige. Das hat sie auf Fotos dokumentiert.

Trotzdem ist eine Prüfung durch den Magistrat erforderlich. Die Pensionistin muss einen Grundbuchauszug vorlegen. Zudem wurde ihr mitgeteilt, dass eine Vermessung des Grundstücks vorgenommen werden muss.

Die Frage, wer das bezahlt, konnte ihr das Amt aber nicht beantworten.

„Sie hat doch keine Bringschuld!“, sagt ÖVP-Bezirksrat Rudi Wieselthaler, der sich für die Abgestrafte einsetzt. 

Zitat Icon

Es kommt darauf an, ob die Fläche dem äußeren Anschein nach zur allgemeinen Benützung freisteht oder ob der Benutzerkreis beschränkt ist. Die Beschränkung kann durch Schranken erfolgen. Hier erfolgt jedenfalls eine Prüfung im Einzelfall.

Ein Sprecher der MA 67

Hat der Parkkontrolleur tatsächlich Privatgrund betreten, könnte Frau Krawert wohl eine Besitzstörungsklage einbringen. „Davon werde ich absehen, ich will nur in Ruhe gelassen werden“, sagt sie.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).



Kostenlose Spiele