„Keine Gefährdung“

Land hat kein Problem mit Pernegger Asbest-Deponie

Steiermark
25.05.2022 08:57

Die Behörde sieht in der Asbestdeponie in Pernegg keine Gefährdung für Mensch und Umwelt. Die Asfinag muss ihr Sanierungskonzept aber nachbessern.

Nächste Runde im Asbest-Skandal von Pernegg: Nach den von der „Krone“ aufgedeckten Missständen rund um eine mittlerweile stillgelegte Deponie, in der Tausende Tonnen an asbesthaltigen Aushubmaterialien eingelagert wurden, nahm die FPÖ die zuständige Umweltlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ) ins Visier. Per schriftlicher Anfrage verlangten die Freiheitlichen in einem 34 Punkte umfassenden Fragenkatalog Aufklärung - die Beantwortung liegt nun auf dem Tisch und uns vor.

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Die Beantwortung der schriftlichen Anfrage zeigt klar, dass die Behörde die Verfahren ordnungsgemäß abgewickelt hat und es keine Gefahr für die Bevölkerung gab und gibt.

Ursula Lackner

Dabei stellt die Abteilung 13 etwa klar, dass die Asfinag rechtskräftig als Deponiebetreiber festgestellt wurde. Eine Tatsache, die seitens des Autobahnbetreibers zu Beginn der „Krone“-Recherchen ja stets bestritten wurde. Die Behörde hält außerdem fest, dass bereits im Zuge der Bewilligung der Deponie im Jahr 2007 und der Änderungsbewilligung 2009 bekannt war, dass bei der Errichtung des Kirchdorftunnels asbesthaltiges Gestein anfallen kann.

Ablagerung offenbar kein Problem
Nach wie vor sieht man offenbar keine Probleme darin, dass das Material in einer dafür nicht geeigneten Bodenaushubdeponie abgelagert wurde. Bei der abfallrechtlichen Überprüfung im Jahr 2018 wurden auch Materialien mit erhöhtem Schwermetall- und Asbestfasergehalt festgestellt, „jedoch keine Gefährdung der öffentlichen Interessen, sofern die Rekultivierungsschicht der Deponie nicht verletzt wird“, hält die Behörde fest.

Wie es jetzt in Pernegg weitergeht? Laut Landesverwaltungsgericht musste die Asfinag bis 30. April ein Sanierungskonzept vorlegen - was auch gemacht wurde, allerdings war es offenbar unzureichend und muss noch ergänzt werden. Dezidiert hält die Abteilung 13 jedenfalls fest, dass es keine Beweise für Verfehlungen im Verwaltungsverfahren gibt oder Zweifel, dass es nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

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