Nach Alko-Unfall

„Außer mich selbst habe ich niemanden gefährdet“

Oberösterreich
16.05.2022 20:00

Alko-Unfalllenker Wolfgang Greil (53) denkt vorerst nicht an Rücktritt. Dem Katsdorfer Bürgermeister und Wirtschaftsbund-Landesgeschäftsführer droht nun aber eine saftige Strafe. Denn Greil hatte 1,82 Promille.

Es war ein Fehltritt mit fatalen Folgen. Wolfgang Greil (53), ÖVP-Bürgermeister von Katsdorf, stürzte am Sonntag um 3 Uhr früh mit dem E-Scooter. Er erlitt Verletzungen im Gesicht, landete im Spital.

„Natürlich war es eine Dummheit. Ich wollte den E-Scooter in meinen Auto-Kofferraum geben und bin die paar Meter gefahren. Dann wollte ich zu Fuß nach Hause gehen. Das ist ja nur etwa einen Kilometer entfernt“, so Greil zur „Krone“. Doch so weit kam er gar nicht, verunglückte bereits nach wenigen Metern.

Und weil Greil Bürgermeister von Katsdorf und Wirtschaftsbund-Landesdirektor ist, stellt sich natürlich die Frage nach Konsequenzen. „Ich sehe keinen Grund für Konsequenzen. Ich habe niemanden gefährdet, außer mich selbst“, so der Mühlviertler, der am Montag erneut unter dem Auge operiert werden musste.

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Es war eine Dummheit. Aber ich habe niemanden gefährdet außer mich selbst. Ich sehe keinen Grund Konsequenzen zu ziehen oder zurückzutreten.

Wolfgang Greil, ÖVP-Bürgermeister von Katsdorf

Der Wirtschaftsbund stellt sich klar hinter den Politiker. „Wolfgang Greil hat bereits die Verantwortung für sein Fehlverhalten übernommen. Er hat sich auch öffentlich entschuldigt. Selbstverständlich gab es in der Angelegenheit auch intern eine klare Aussprache“, sagt Landesgeschäftsführer-Vize Thomas Mitterhauser.

Kritik an mangelnder Vorbildwirkung
SPÖ-Landesgeschäftsführer Florian Koppler empört diese Haltung: „Die Partei des Landeshauptmanns hat eine Vorbildfunktion. Ihr Umgang mit einem Spitzenfunktionär, der betrunken ein Fahrzeug gelenkt hat, ist Richtschnur für alle Menschen in unserem Bundesland. Daran werden wir die ÖVP messen.“

Zumindest behördliche Folgen wird es für den Ortschef allerdings geben. Greil wurde angezeigt und dürfte damit auch eine Strafe ausfassen. Wie hoch diese ausfällt, hängt davon ab, welche Leistung sein E-Scooter erbringt. Ob ein Führerscheinentzug schlagend wird, ist daher unklar. „Bis 25 km/h gilt der Scooter als Rad. Hier sieht das Gesetz an sich keinen Entzug vor“, sagt Dominik Behr von der BH Perg. Denn fährt der E-Scooter schneller als 25 km/h, dann gilt er quasi als Moped und das kann die Fahrlizenz kosten. Hinzu kommt eine Geldstrafe zwischen 1600 und 5200 Euro.

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