Kinderporno-Prozess

Mehr als 10.000 Fotos belasten Linzer Zahnarzt

Oberösterreich
07.04.2022 07:00
Mehr als 10.000 verdächtige pornografische Bilder von Minderjährigen oder Unmündigen sollen auf alten Datenträgern eines Linzer Zahnarztes (59) sichergestellt worden sein. Beim Strafprozess am Mittwoch in Linz lehnte der Verteidiger des Angeklagten den Sachverständigen aber als befangen ab.

Der Linzer Zahnarzt ist bei Gericht kein unbeschriebenes Blatt mehr. Heuer im Februar war er vom Oberlandesgericht Linz wegen der Weitergabe von Drogen an Minderjährige rechtskräftig zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden.

MItarbeiterinnen heimlich gefilmt
Am Mittwoch musste sich der 59-Jährige wegen mutmaßlichen Besitzes von Kinderpornografie verantworten - es war schon die zweite Verhandlungsrunde. Der Angeklagte bekennt sich zum Vorwurf nicht schuldig. Ihm wird aber auch vorgeworfen, in seiner Ordination eine Kamera installiert zu haben, mit der er seine Mitarbeiterinnen heimlich beim Umkleiden gefilmt haben soll. Der Zahnarzt - die Praxis musste er schließen - behauptet, dass er auf diese Weise nur den Diebstahl von Geld aus der Kaffeekasse klären wollte. Der Fokus der Kamera war offenbar aber auf den Unterleib der Frauen gerichtet. Eine als Zeugin geladene Assistentin (30) wusste nichts von Diebstählen oder einer Kamera - sie ist empört: „Hätte ich so etwas gesehen, hätte ich es nicht zugelassen.“ Sie selbst habe sich auf den sichergestellten Video-Aufnahmen aber nicht erkannt.

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Der Sachverständige unterstellt meinem Mandanten pädophil zu sein. Er hat damit seinen Kompetenzbereich bei Weitem überschritten.

Strafverteidiger Andreas Mauhart

Vorwurf der Befangenheit
Zum Vorwurf der Kinderpornografie präsentiert ein Grazer Datenforensiker sein Gutachten: Von allen sichergestellten Aufnahmen seien allein 12.000 von Minderjährigen und 8000 von Unmündigen. 10.000 seien akut pornografieverdächtig. „Wozu hat ein Erwachsener diese Menge an Fotos gesammelt, wenn er nicht ein massives Interesse an dieser Altersgruppe hat?“, meint er. Verteidiger Andreas Mauhart wirft dem Sachverständigen Befangenheit vor und beantragt einen neuen Gutachter: „Er hat das Maß subjektiven Empfindens überschritten – eine objektive Beurteilung ist nicht mehr möglich.“ Die Verhandlung wird vertagt.

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