Debatte um Regelungen

Quarantäne-Verkürzung kommt in NÖ mit Ausnahmen

Niederösterreich
26.03.2022 06:06
Infiziert im Dienst? Bereits vergangene Woche sorgten „Krone“-Berichte über ein Rechtsgutachten, das prüfen sollte, ob Pflegekräfte unter Auflagen trotz Infektion auf Covid-Stationen arbeiten dürfen, für Wirbel. Bei der vom Bund vorgegeben Quarantäne-Verkürzung bilden die Spitalskräfte nun aber eine Ausnahme.

Bis Freitagfrüh rauchten in der Landesregierung die Köpfe. Weil SPÖ-Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig die vom grünen Gesundheitsminister Johannes Rauch empfohlene Verkürzung der Quarantänezeit auf fünf Tage, anders als die ÖVP, nicht mittragen wollte, herrschte Gesprächsbedarf.

Das Ergebnis: Weniger aus Überzeugung als vielmehr wegen rechtlicher Bedenken der Landesjuristen und der Empfehlung der Corona-Ampelkommission, wird die Empfehlung des Bundes nun mitgetragen. „Die rechtliche Prüfung ergab, dass vor allem aufgrund des vollkommenen Freiheitsentzuges Verwaltungsverfahren drohen könnten“, erklärt Königsberger-Ludwig.

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85 Prozent der aktuellen Fälle können am fünften Tag ihre Quarantäne nicht verlassen, weil sie noch Symptome haben oder positiv sind.

Ulrike Königsberger-Ludwig, Landesrätin für Gesundheit (SPÖ)

Sie appelliert jedoch an die Landsleute, dass Erkrankte ohne Freitestung nur wirklich dann ihrem Beruf nachgehen sollten, „wenn sie tatsächlich mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, um keine Selbst- und Fremdgefährdung zu riskieren“.

Spitäler sind ausgenommen
Von der Regelung ausgenommen sind indes die Angestellten der Landesgesundheitsagentur. „Nach Gesprächen mit dem Vorstand der LGA und dem Zentralbetriebsrat werden die neuen Empfehlungen in den Kliniken und Pflegezentren nur in begründeten und dringenden Ausnahmefällen herangezogen“, erklärt der für die Spitäler zuständige Landesvize Stephan Pernkopf.

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