Erneut kurioser Fall

Abgabe bezahlt, trotzdem kam Exekutionsschreiben

Tirol
16.02.2022 13:30

Die Frühwarnung zur Zahlung der Tourismusabgabe wird zukünftig nicht nur elektronisch, sondern auch postalisch erfolgen. Das wurde - wie berichtet - im Tiroler Februar-Landtag paktiert. Indes erreichte einen Jungunternehmer nun ein Exekutionsschreiben - obwohl er seinen Beitrag nachweislich eingezahlt hat!

Der Tiroler (Name der Redaktion bekannt) gründete am 1. Oktober 2021 ein Unternehmen. Dennoch wurde ihm der volle Jahresbetrag der Tourismusabgabe in der Höhe von insgesamt 46 Euro in Rechnung gestellt, der am 4. November fällig war. Der Jungunternehmer tätigte diese Überweisung am 1. Dezember (sämtliche Unterlagen liegen der „Krone“ vor).

Mahnung flatterte ins Haus
Trotzdem gab es fünf Tage später eine böse Überraschung: Es flatterte eine Mahnung seitens der Tourismusabteilung des Landes ins Haus. Darin stand, dass der Tiroler mit der Entrichtung seines Pflichtbeitrages in Verzug sei. Außerdem wurde er aufgefordert, den „schuldigen Betrag“ von plötzlich 49 Euro zu überweisen – zuzüglich Säumniszuschlag und Mahngebühren. Diese Mahnung ignorierte der Jungunternehmer allerdings wegen seiner „fristgerecht getätigten Einzahlung“, wie er betont.

Bezirksgericht fordert in Summe 101,40 €
Anfang Jänner 2022 dann der nächste Akt in dieser Posse. Ihm wurde ein Exekutionsschreiben vom Bezirksgericht Innsbruck zugestellt. Im Zuge dessen wurde er aufgefordert, 101,40 Euro einzubezahlen – Tourismusabgabe und Gerichtskosten in der Höhe von 52,40 Euro.

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Gerade für einen Jungunternehmer ist eine eingetragene Exekution ein wirtschaftliches Hindernis.

Der Betroffene

Das stieß dem Beitragszahler sauer auf, er legte Anfang Februar beim Bezirksgericht Einspruch ein. Darin forderte er den Betreiber der Exekution auf, diese umgehend einzustellen und im Exekutionsregister löschen zu lassen. „Gerade für einen Jungunternehmer ist eine eingetragene Exekution ein wirtschaftliches Hindernis“, verdeutlicht er. Seither wartet er auf eine Reaktion.

„Eine totale Frechheit“
Von einer „totalen Frechheit“ spricht einmal mehr Markus Sint, Klubobmann der Liste Fritz. „Was die Tourismusabteilung des Landes dem Betroffenen angetan hat, ist krass. Er hat noch gar keinen Umsatz machen können und muss dennoch den vollen Jahresbetrag zahlen“, ärgert er sich.

„Aufklärung des Falles ist Frage des Anstandes“
Zudem habe er die Überweisung nachweislich getätigt und verständlicherweise die Mahnung nicht ernst genommen. „Trotzdem hat er ein Exekutionsschreiben erhalten. Da muss im Amt ein heilloses Durcheinander herrschen“, betont Sint. Die ungerechtfertigte Exekution stehe im Exekutionsregister, das sei für einen Unternehmer ein bleibender Schaden.

„Es ist eine Frage des Anstandes und der Gerechtigkeit, dass sich die Tourismusabteilung dieses Falles annimmt und ihn rasch zur Zufriedenheit des Unternehmers aufklärt“, sagt Sint.

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