Tourismusabgabe

Exekution, obwohl Tiroler keinen Betrieb mehr hat

Tirol
02.01.2022 09:00

Die Liste betroffener Unternehmer, die ein Exekutionsschreiben erhalten haben, da sie ihre Tourismusabgabe nicht eingezahlt haben, wird immer länger. Der Fall von Eduard Wenzl (61) nimmt neue Dimensionen an: Zwei Jahre nach der Schließung seines Gewerbes wird er mittels Exekution aufgefordert, Nachzahlungen zu tätigen!

Der in Breitenbach wohnhafte Tiroler hat jahrzehntelang sein Handelsgewerbe geführt. Doch aus gesundheitlichen Gründen sah er sich dazu gezwungen, Ende September 2019 sein Unternehmen zurückzulegen. „Aus heiterem Himmel flatterte am 16. November dieses Jahres eine Fahrnisexekution vom TVB Alpbachtal und Tiroler Seenland ins Haus – über einen Betrag von 424,06 Euro Kapitalanforderung sowie die Kosten des Antrages von 78,40 Euro“, schildert der Ex-Unternehmer verblüfft. Dabei handle es sich um Rückstände zum Tourismusbeitrag 2018 und 2019.

„Habe erklärt, dass ich Pensionist bin“
„Die vorläufigen Bescheide des Amtes der Tiroler Landesregierung hatte ich damals allerdings fristgerecht einbezahlt. Ich habe dem Beamten erklärt, dass ich seit Oktober 2019 in Pension bin, daher keinen Zugang zum digitalen Postkorb des USP, in dem mittlerweile alle Bescheide landen und der erst ab Jänner 2020 verpflichtend war, habe und somit die endgültigen Bescheide, um die es sich wohl handeln muss, nicht erhalten konnte. Mein Erklärungsversuch hat ihn jedoch nicht interessiert“, sagt Wenzl.

Fristgerecht eingebrachter Einspruch wurde abgelehnt
Die Höhe der Kapitalforderung zweifelt Wenzl an: „Da in früheren Jahren die Differenz vom vorläufigen zum endgültigen Bescheid rund 30 bis 40 Euro ausgemacht hat, ist eine Kapitalforderung von 424,06 Euro nicht erklärbar. Doch Einspruch einzulegen ist nicht möglich, da die Bescheide ja nicht zugestellt und auch nicht geprüft werden konnten.“

Der Einspruch gegen die Exekution sei hingegen fristgerecht von seinem Anwalt eingebracht worden. Er wurde abgelehnt, da die Bescheide als zugestellt gelten und die Exekution rechtens sei.

„Bezahlen, da genug Corona-Hilfen erhalten“
Ein Beamter der WK Kufstein wollte zwischen Wenzl und dem Land vermitteln. „Ein Zuständiger beim Land betonte, dass eine Zusendung der Bescheide auf dem Postweg nicht machbar wäre. Und der Mitarbeiter sagte wortwörtlich, dass sich die Unternehmer nicht so anstellen und die Exekutionen bezahlen sollen, da sie ja immerhin mehr als genug an Corona-Hilfen erhalten haben“, ärgert sich der Tiroler. Übrigens: Zum Zeitpunkt seiner Pensionierung wusste noch niemand irgendetwas von Corona – die erste diesbezügliche Meldung erfolgte erst drei (!) Monate später.

Für Wenzl ist klar: „Diese Vorgehensweise kann nicht der Inbegriff von Transparenz, Bürgernähe und Kommunikation sein, wenn wie in einer Diktatur von oben herab alles vom Tisch gewischt wird und der Bürger nur zu kuschen hat.“

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