Ein Bericht in der „Krone“ hat 2020 verhindert, dass Beschäftigte in Kurzarbeit weniger Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekamen. Die Notregelung dagegen ist aber ausgelaufen, es drohen nun wieder Kürzungen, warnen Personalverrechnungsexperten vom „Vorlagenportal“.
Auch bei Kurzarbeit stehen Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu, und es werden begünstigt nur 6 Prozent Lohnsteuer abgezogen. Da jedoch der Kurzarbeitslohn geringer ist als der Normalbezug, sinkt die Basis für diese begünstigte Besteuerung, so Birgit Kronberger und Rainer Kraft, Geschäftsführer von „Vorlagenportal.at“.
Nettoverlust von Hunderten Euro möglich
Dadurch rutscht ein Teil der Sonderzahlungen in die höhere normale Steuerklasse des Mitarbeiters. Das kann einen Nettoverlust von Hunderten Euro ausmachen. In den beiden vorigen Jahren wurde dies nach „Krone“-Anregung durch eine Anhebung der steuerbegünstigten Basis repariert. Die Experten fordern, dass die Notregelung auch heuer gelten soll.
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