Bei 16 Mio. Impfungen

370 Anträge wegen Impfschäden in Österreich

Österreich
03.01.2022 10:08

Gestiegen ist im Vorjahr die Zahl der Anträge auf Schadenersatz vom Staat wegen eines vermuteten Impfschadens: Nach bislang über 16 Millionen verabreichten Impfdosen, haben etwa 370 Österreicher im abgelaufenen Jahr einen solchen Antrag gestellt. Häufig geht es dabei um Corona-Impfungen. Nun muss mittels medizinischen Gutachten festgestellt werden, ob es wahrscheinlich ist, dass die Covid-Impfung eine Nebenwirkung wie etwa eine Thrombose oder eine Herzmuskelentzündung ausgelöst hat. 

Im Jahr 2020 gab es nur zehn Anträge nach dem Impfschadengesetz. Etwa wegen FSME- und Masernimpfungen. 2021, gab es bis knapp vor Jahresende 367 Anträge, berichtete Bernt Koschuh am Montag im Ö1-„Morgenjournal“. Die meisten davon beziehen sich auf Corona-Impfungen. Darunter befinden sich harmlosere Fälle von Impfnebenwirkungen, aber auch das Auftreten von Herzmuskelentzündungen oder Sinusvenenthrombosen bzw. von leichten Schlaganfällen.

Medizinisches Gutachten notwendig
Das Gesetz sieht eine Entschädigung von 1300 Euro vor, wenn jemand einen schweren Impfschaden ohne Dauerfolgen erlitten hat. Bei massiven Dauerfolgen kann die Entschädigung bis zu 2700 Euro pro Monat betragen. „Ob ein Impfschaden besteht, muss durch ein medizinisches Gutachten bestätigt werden“, erklärt der Impfstoffexperte und Infektiologe Herwig Kollaritsch. 

„Möglichkeit einer Verursachung reicht nicht“
In medizinischen Gutachten muss nach so einem Antrag festgestellt werden, inwieweit es wahrscheinlich ist, dass die Impfung tatsächlich zu Nebenwirkungen wie Thrombosen oder Herzmuskelentzündungen im jeweiligen konkreten Fall geführt hat. „Für die Anerkennung muss eine Wahrscheinlichkeit gegeben sein“, so Kollaritsch. Heißt: Laut wissenschaftlicher Lehrmeinung müsse mehr FÜR als GEGEN einen Zusammenhang des Schadens mit der Impfung sprechen. „Die alleinige Möglichkeit einer Verursachung reicht nicht.“ Ebenso muss die Impfung in Österreich erfolgt sein, um eine Entschädigung zu erhalten. 

Zitat Icon

Ob ein Impfschaden besteht, muss durch ein medizinisches Gutachten bestätigt werden.

Impfstoffexperte und Infektiologe Herwig Kollaritsch

Mögliche Nebenwirkungen
Unter den Anträgen aus dem Vorjahr seien bestimmt einige Impfschäden bereits bekannter möglicher Nebenwirkungen, vermutet Kollaritsch. Das sei „unter den Vektorimpfstoffen (wie jener von Astra Zeneca) die Sinusvenenthrombose.“ Bei mRNA-Impfstoffen etwa würde es häufiger zu „harmlosen“ Fällen von Herzmuskelentzündungen kommen. Tritt eine solche in zeitlicher Nähe zur Impfung mit einem mRNA-Impstoff auf, sei dies „mit hoher Wahrscheinlichkeit der Impfung zuzuschreiben.“ Risiko und Gefahren einer Covid-Erkrankung seien aber weit höher.

Bei über 16 Millionen verabreichten Impfdosen gab es  bislang 41421 gemeldete Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen oder Müdigkeit. 218 Todesfälle wurden in zeitlicher Nähe registriert, zwei davon der Impfung zugeordnet. 

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