Bis zu sechs Monate

Fake News über Impfschäden: Urheber droht Haft

Steiermark
07.12.2021 07:00

Falsche Behauptungen über Impfschäden geisterten am Freitag durchs Internet. Nun spricht der betroffene Arzt. Dem Urheber drohen bei einer Anklage bis zu sechs Monate Haft!

Acht Tote, zwei kaputte Herzen, drei Fehlgeburten und zwei schwer behinderte Kinder - all diese Schäden sollen bei Patienten von Nashat Kirbaa, Allgemeinmediziner in Spielberg, nach der Impfung aufgetreten sein. Das wurde zumindest via Sprachnachricht, die sich am Freitag via WhatsApp wie ein Lauffeuer verbreitete, behauptet. Noch am selben Tag entlarvte die Polizei den Urheber der Fake News, einen polizeilich bekannten Murtaler (53).

Arzt fürchtet auch um seinen Ruf
„Das konnte ich so nicht stehen lassen“, sagt Kirbaa. „Ich bin gleich zur Polizei gegangen. Die hat dann sehr schnell gehandelt.“ Dennoch musste der Arzt um seinen Ruf fürchten. „Es wurde ja auch gesagt, ich hätte meine Ordination zugesperrt und wäre weggezogen. Deswegen bekomme ich noch immer viele Anrufe.“

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Dr. Kirbaa, der privat mein Freund ist, hat seine Ordination geschlossen, der ist fertig mit der Welt. Der hat 146 Leute geimpft, davon sind 16 Impfschäden, acht davon gestorben, zwei brauchen ein Spenderherz.

Diese Sprachnachrichten eines Murtalers (53) sind Fake News.

Verstorbener Polizist hat Impfung nie bekommen
Als wäre das nicht genug, behauptete der Mann in einer zweiten Nachricht, ein Knittelfelder Polizist sei an der dritten Corona-Impfung verstorben - obwohl er diese niemals erhalten hatte! „Die Familie war verzweifelt“, schildert Polizeisprecher Markus Lamb. „Wir arbeiten den Fall nun auf und übergeben ihn dann an die Staatsanwaltschaft.“

Was jedenfalls klar ist: Rechtlich ist der Fall ein heißes Eisen. „Die Nachricht greift in den höchstpersönlichen Lebensbereich des verstorbenen Polizisten ein“, erklärt der Grazer Medienrechtsanwalt Stefan Schoeller.

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Er (der Polizist, Anm.) ist nach der dritten Impfung heim, dem ist es so schlecht gegangen. (...) Die haben gesagt, er soll sich hinlegen, ist normal nach der Booster-Impfung. Drei Stunden später ist er gestorben.

Auch bei dieser Sprachnachricht des Murtalers (53) handelt es sich um Fake News.

Wenn eine Botschaft mehrfach an viele Leute versandt wird, zählen Messenger-Dienste wie WhatsApp als elektronische Medien - damit greift das Mediengesetz. „Zivilrechtlich können die Erben auch nach dem Tod des Mannes auf Unterlassung klagen - und das ist ein sehr teures Verfahren.“

Urheber drohen bis zu sechs Monate Haft
Noch saftiger könnte der Fall mit Nashat Kirbaa werden, sollte dieser klagen. „Das ist Ehrverletzung und Kreditschädigung. Eine Entschädigung von bis zu 40.000 Euro ist möglich. Bei übler Nachrede droht außerdem eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten“, so Schoeller.

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