Gesetzesänderung

Warum Eigentümer ihre Wohnung verlieren könnten

Wohnen & Verkehr
20.12.2021 16:00

Die Bundesregierung will das Wohnungseigentumsgesetz erneuern. Der Hausbesitzerbund sieht darin eine Gefahr für zwei Gruppen. Sie könnten mitunter gezwungen sein, ihr Heim zu verkaufen.

2022 wird das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) novelliert. Heikelster Punkt: Künftig kann eine Minderheit der Eigentümer, die über ein Drittel der Anteile verfügt, Beschlüsse fassen. Auch sehr teure Beschlüsse wie ein neues Dach oder eine neue Fassade.

Jung und Alt in Gefahr
Mitzahlen müssen alle im Haus. Wer das Geld nicht aufbringt, sei gezwungen, seine Wohnung zu verkaufen und auszuziehen, befürchtet der Haus- und Grundbesitzerbund. Präsident Martin Prunbauer sieht speziell zwei Gruppen gefährdet: Junge Menschen, die bereits Kredite bedienen und keine weiteren bekommen. Sowie ältere Menschen. „Wer über 70 Jahre ist, erhält bei der Bank nur noch schwer eine Finanzierung“, sagt Prunbauer.

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Diese Regelung benachteiligt finanziell Schwächere. Wohnen im Eigentum kann auf diese Weise unerschwinglich werden.

Martin Prunbauer, Präsident des Haus- und Grundbesitzerbundes

Das Justizministerium glaubt auf „Krone“-Anfrage nicht, dass finanziell schwache Wohnungsbesitzer durch die Neuregelung hinausgemobbt werden. Erstens könne sich jeder an der Beschlussfassung beteiligen. Und zweitens stehe der Gerichtsweg offen. „Beschlüsse können mit dem Argument angefochten werden, dass die Kosten der Maßnahme nicht aus der Rücklage gedeckt werden können“, begründet das Ministerium.

Warum erfolgt überhaupt eine Änderung, bisher sind Beschlüsse an die Mehrheit gebunden? Thermische Sanierungen sollen nicht mehr so einfach blockiert werden können, etwa weil mehrere Bewohner daran kein Interesse haben. 

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