Nachdem die Staatsanwaltschaft Innsbruck Ende November bekanntgegeben hatte, die strafrechtlichen Ermittlungen gegen fünf Beschuldigte in der Causa Ischgl einzustellen, beantragte der Verbraucherschutzverein (VSV) weitere Erhebungen - unter anderem gegen Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP).
Der VSV begründet den Fortsetzungsantrag damit, dass die Staatsanwaltschaft durch ihre Entscheidung, das Verfahren einzustellen, „das Gesetz verletzt bzw. unrichtig angewendet“ habe. Neben Platter wurden auch Erhebungen gegen den ehemaligen Obmann des TVB Paznaun-Ischgl, dessen Nachfolger, den TVB-Geschäftsführer und den Landessanitätsdirektor beantragt.
Wir lassen nicht zu, dass die Justiz versucht diesen Skandal zu vernebeln und damit das Signal aussendet, dass Amtsträger Narrenfreiheit haben.
Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins
Sachverhaltsdarstellung gegen Amtsträger in Wien
Gleichzeitig bringt der Verbraucherschutzverein zudem in Wien eine Sachverhaltsdarstellung gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz, Ex-Gesundheitsminister Rudolf Anschober, Ex-Innenminister und nun Bundeskanzler Karl Nehammer sowie Landeshauptmann Platter ein. „Damit auch die Rolle des Bundes bei dem Ischgl-Chaos untersucht wird“, sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.
Im November hatte die Staatsanwaltschaft Innsbruck das Verfahren in der Causa Ischgl eingestellt, weil es keine Beweise dafür gebe, „dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte“. Das Ermittlungsergebnis der Anklagebehörde stand bereits heurigen Mai fest und wurde auch von der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, vom Justizministerium und vom Weisungsrat geprüft.
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