Urteil bestätigt

AK darf weiter Nichtmitgliedern Rechtstipps geben

Vorarlberg
28.03.2011 16:31
Die Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) darf weiter Nichtmitgliedern mit Rechtstipps und Beratung in Konsumentenschutzfragen zur Seite stehen. Das ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck, das ein dementsprechendes Urteil des Landesgerichts Feldkirch aus dem November 2010 bestätigte. "Wie wichtig es ist, dass alle Bevölkerungsgruppen kostenlosen Zugang zur AK-Konsumentenberatung haben, hat sich zuletzt im Rahmen der Fälle explodierender Handyrechnungen gezeigt", erklärte am Montag AK-Direktor Rainer Keckeis.

Seit 1. Jänner 2009 können sich auch Nichtmitglieder in Sachen Rechtstipps und Beratung in Konsumentenschutzfragen an die AK Vorarlberg wenden. Dies ist der Rechtsanwaltskammer ein Dorn im Auge, sie sieht eine Bedrohung für ihre Mitglieder. Sie klagte die AK Anfang April 2009 auf Unterlassung. Die Konsumentenschutzberatung falle nicht in den Aufgabenbereich der AK und sei gesetzlich nicht gedeckt, so die Argumentation.

Das Landesgericht Feldkirch entschied aber in erster Instanz, dass es der AK sehr wohl erlaubt sei, Konsumentenschutz für alle anzubieten. Sie dürfe lediglich nicht behaupten, der einzige Anbieter für Konsumentenschutz zu sein. Dieser Standpunkt wurde auch vom Oberlandesgericht Innsbruck geteilt.

Kein ausdrückliches Verbot im Gesetz
Das Arbeiterkammergesetz enthalte kein ausdrückliches Verbot eines Tätigwerdens der AK in Konsumentenschutzangelegenheiten auch für Nicht-AK-Mitglieder, hieß es in der Begründung des OLG. Die AK könne in begrenztem Bereich der Beratung und Betreuung von Konsumenten tätig sein, solange sie damit nicht das Ziel ihres eigenen wirtschaftlichen Vorteils verfolge.

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