Hält Öffnungstermin?

KaDeWe in Wien: Anrainer haben es in der Hand!

Wien
10.09.2021 06:29

Das war’s. Der stolze Leiner auf der Wiener Mariahilfer Straße wurde Stück für Stück abgetragen und dem Erdboden gleichgemacht - ein riesiges Loch, wie nach einer Explosion, klafft zwischen den Häusern. Wie es nun weitergeht, haben die Anrainer in der Hand. Bauverhandlung ist am 24. September. Hält der Öffnungstermin?

Mit ihren Einwänden können die Anrainer eine Verzögerung des Baustarts erreichen. „Das würde uns eine ruhige Weihnachtszeit bescheren“, sagt einer von ihnen. Denn gelitten haben die Nachbarn unter dem Abriss genug. Staubwolken vernebelten die Umgebung, dazu tägliches Bohren, Hämmern und Stemmen, der Presslufthammer als Klangteppich, der sich über das ganze Viertel gelegt hat. „Es ist ständig laut und staubig“, erklärte etwa Klaudia Fendrych, Storemanagerin von Interio. Auch Enzo Martinelli, Chef des Café Michele, klagte über die Situation: „Durch den Lärm und Staub bleiben die Leute nicht so lange im Gastgarten. Wir haben gut 35 Prozent weniger Umsatz.“

Ruhiger wird es wohl auch in Zukunft nicht werden. Einerseits die Errichtung des KaDeWe von René Benkos Signa selbst, später dann Kunden, die mit dem Auto anfahren, Ventilatoren für die Klimatisierung des Inneren usw. - die Anrainer werden sich auf vieles gefasst machen müssen. Umso spannender wird es bei der Bauverhandlung am 24. September. Ein Insider: „Mit dieser späten Verhandlung wird erst etwa zu Weihnachten mit einem Baubescheid zu rechnen sein. Wenn dagegen eine Berufung eingelegt wird, kann es nochmals fünf bis sechs Monate dauern.“ Eine Pause, die sich viele Nachbarn nach der Dauerbeschallung sehnlich wünschen.

Kritik an „Verbauungsparagraf“
Der neue Betonklotz soll später mithilfe des umstrittenen Paragrafen 69 der Bauordnung durchgeboxt werden - der als „Verbauungsparagraf“ gilt. Abweichungen von der Flächenwidmung werden so ermöglicht. In vielen Fällen geschieht das in krasser Form und sorgt immer wieder für Kritik. „Meines Erachtens begründen die zuständigen Behörden die Anwendung des § 69 nicht ausreichend“, meinte etwa der Anwalt Wolfgang List.

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