Minister dafür

D: Ungeimpften droht bei Quarantäne Lohnausfall

Ausland
09.09.2021 15:34

Wer in Deutschland in Quarantäne muss und deshalb nicht zur Arbeit gehen kann, bekommt Lohnersatzzahlungen. Zumindest derzeit noch, denn für Ungeimpfte könnten diese schon bald gestrichen werden. Erste Bundesländer haben den Zahlungsstopp schon fixiert.

Baden-Württemberg beispielsweise verzichtet ab 15. September auf die Auszahlung, Rheinland-Pfalz zieht am 1. Oktober nach und auch Hessen will künftig den Geldhahn zudrehen.

Grundsätzlich steht jedem Arbeitnehmer nach dem Infektionsschutzgesetz eine Lohnersatzzahlung zu, wenn eine amtlich angeordnete Quarantäne verhängt wird. Allerdings kann dieser Anspruch nun entfallen, wenn die Quarantäne durch eine Impfung hätte verhindert werden können, wie der deutsche „Tagesspiegel“ am Donnerstag berichtete.

Gesundheitsminister für Zahlungsstopp
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprach sich jedenfalls dafür aus, dass Ungeimpfte Lohnabzüge in Kauf nehmen müssen. „Am Ende sind es die Steuerzahler, die die Lohnersatzleistung finanzieren - für jemanden, der sich hätte impfen lassen können“, so der CDU-Politker gegenüber der „Bild“-Zeitung. Die Handhabung obliege allerdings den einzelnen Bundesländern.

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Am Ende sind es die Steuerzahler, die die Lohnersatzleistung finanzieren - für jemanden, der sich hätte impfen lassen können.

Deutschlands Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU)

Kritik ließ nicht lange auf sich warten
Der Vorstoß des Gesundheitsministers fand allerdings nicht nur Zustimmung, Kritik kam etwa umgehend vom SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach
. „Lohnabzüge wegen Quarantäne halte ich für falsch. Nicht alle Ungeimpfte sind Querdenker, viele haben wir mit unserer Kampagne einfach noch nicht erreicht. Kranke dürfen nicht für Fehlverhalten bestraft werden, und erst recht nicht für Verzicht auf Impfung“, schrieb er auf Twitter.

In Österreich nicht möglich
In Österreich wäre solch ein Schritt übrigens nicht möglich, wie Philipp Brokes, Arbeitsrechtsexperte der Arbeiterkammer, gegenüber krone.at erläuterte. „Wenn jemand in Quarantäne kommt, dann regelt das Epidemiegesetz, unabhängig vom Verschulden, dass der Lohn fortgezahlt wird“, so der Jurist. Arbeitnehmer sollten nämlich nicht „in Versuchung kommen, doch arbeiten zu gehen“, nur weil sie Einbußen befürchten würden, so Brokes.

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